Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Heli NRW GmbH
Am Flughafen 34 41066 Mönchengladbach

§1

Die Heli NRW GmbH erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab der ersten Geschäftsbeziehung auch für künftige Leistungen zu Grunde gelegt, ohne dass dies in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen hat der Auftraggeber diese Bedingungen akzeptiert und der Rechtsbeziehung zu Grunde gelegt. Als Gerichtsstand ist

Mönchengladbach vereinbart.

Falls in Einzelfällen Abweichendes geregelt werden soll, bedarf eine solche Ausnahme in jedem einzelnen Fall der Schriftform und muss von beiden Seiten gegengezeichnet sein. Die Beförderung und alle sonstigen Dienstleistungen auf Grund einer Personenbeförderung unterliegen:

- den nationalen Gesetzen und dem Warschauer Abkommen.

- den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen des jeweilig eingesetzten

Luftfahrtunternehmen und dessen Luftbetreiberzeugnisses

- den jeweils geltenden Tarifen.

- den in dem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein)

festgelegten Bedingungen.

Fluggäste mit einem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein) sind gegen Tod und gegen dauernde Invalidität aus der gesetzlichen Sitzplatz-Unfallversicherung des jeweiligen Luftfahrtunternehmens versichert. Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten, bzw. radioaktiven Gegenständen ist untersagt. Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen, inkl. Haftung über 25.000 SZR gemäß Art. 3 und Vorauszahlung gemäß Art. 5 der EU-Verordnung 2027/97.

Die Heli NRW GmbH haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften bzw. Anweisungen oder aus mitwirkenden Verschulden des Fluggastes herrühren; oder auch nicht für Schäden, die am Wege zum und vom Luftfahrzeug eintreten. Der Fluggast muss selbst alle behördlich festgelegten Reiseformalitäten erfüllen, alle erforderlichen Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vorweisen.

Die Heli NRW GmbH behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der seinen Flugschein unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erworben hat, oder der sich in einem seelischen, körperlichen oder geistigen Zustand befindet, welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges, dessen Besatzung und oder der Passagiere gefährden könnte. Den Anweisungen des Flug-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bitte immer anschnallen und während des Fluges angeschnallt bleiben. Bitte sich nur im Blickfeld des Piloten dem Hubschrauber nähern oder diesen verlassen.

§2

Erwerber und Inhaber von Fluggutscheinen können bis spätestens 14 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin diesen absagen. Sollte eine Stornierung des Starttermins durch den Passagier später erfolgen oder findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ein, ist der Fluggutschein (auch Geschenkgutschein) verfallen. Bei online gebuchten Tickets ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

§3

Ist der Kauf eines Fluggutscheines oder die Buchung eines Fluges durch Fernabsatz zustande gekommen, so hat der Erwerber nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen ohne Begründung den Kauf des Gutscheins zu widerrufen, muss aber die Kosten Dritter wie die Rückabwicklung von Online-Bezahlsystem (Moneybookers, Amiando, etc.) übernehmen. Buchungen am gleichen Tage, werden kostenlos storniert, sofern das Online-Bezahlsystem nicht in Anspruch genommen wurde! Diese Regelung des Rücktritts gilt ausschließlich für erworbene Gutscheine bei der Heli NRW GmbH. Die 2- Wochenfrist beginnt mit Erhalt des Gutscheins oder der Buchungsbestätigung. Zur Einhaltung dieser Frist genügt die Absendung des Widerrufs. Nach Ablauf dieser Frist entstehen dem Kunden Stornokosten. Sie betragen 50% des Wertes eines Gutscheins, mindestens jedoch € 50,00 pro Person. Tritt ein Kunde auf Grund eines von der Heli NRW GmbH vorher benannten und dann aber verschobenen Flugtermins aus seinem Vertrag zurück, so hat die Heli NRW das Recht diesem zuzustimmen und eine Rückvergütung des Gutscheins gewähren. In diesem Fall behält die Heli NRW GmbH mindestens die oben genannte Stornogebühr und evtl. angefallenen Aufwand ein. Sollten aufgrund von technischen Störungen oder Metrologischen Gründen, Wetter (Nebel, Regen, Schnee, Hitze, Vulkanasche etc.) ein Flug abgesagt werden, kann dieser Termin nachgeholt werden, hierzu werden bis zu drei neue Termine genannt. Sollte kein Termin akzeptabel sein, so verfällt der Gutschein komplett. Im Falle von bereits angetretenen Flügen, die durch Luftkrankheit, Metrologischen oder Technischen Gründen abgebrochen werden, kann der Termin nachgeholt werden, es sind bis zu drei Nachholtermine von Heli NRW GmbH zu nennen. Ein Anspruch auf Nachholung, sowie Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Ein bereits begonnener Flug wird fortgesetzt und ist daher verkürzt, es besteht kein Anspruch auf einen kompletten neuen Flug mit voller Zeit. Sollte kein Termin infrage kommen, so verfällt das Ticket. Ein Gutschein ist kostenfrei auf eine andere Person übertragbar.

§4

Angebote von der Heli NRW GmbH werden normalerweise auf der Grundlage der Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers unterbreitet. Sie gelten jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit des angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Deshalb wird ein Vertrag mit der Heli NRW GmbH nicht durch Annahme des Angebotes rechtsgültig, sondern erst mit der schriftlichen

Auftragsbestätigung durch die Heli NRW GmbH.

§5

Die Angebotspreise von der Heli NRW GmbH beinhalten normalerweise nur die selbst bezifferbaren Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren von Genehmigungsbehörden sowie Flughafen- und Landegebühren und Parkkosten sind darüber hinaus zu vergüten. (gilt nicht für Gutscheininhaber) Die genannte Flugzeit bei Flugaufträgen/Gutscheinen versteht sich ausschließlich in Blockzeit. Sie beinhaltet Ein-, Ausstieg und Handlings Zeiten und kann je nach Helikopter und Auftragsart zwischen 3 bis max. 5 Minuten je Flug betragen.

§6

Die Heli NRW GmbH haftet nicht für Fälle technischer Störungen am Hubschrauber oder von Sondergerätschaften. Alle werden vorschriftsgemäß gewartet. Insofern sind Störungen von der Heli NRW GmbH nicht zu vertreten. Falls Störungen einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenstehen, entfällt für die Heli NRW GmbH die Leistungspflicht. Gleiches gilt auch in Fällen höherer Gewalt, nicht Verfügbarkeit eines Hubschraubers, nicht Verfügbarkeit des vereinbarten/genannten Flugplatzes zum Einlösen eines Gutscheins/Auftrag, von Naturkatastrophen und Wetterbedingungen (Nebel, Regen, Schnee, Vulkanasche, Hitze) die einen Flug nicht zulassen.

§7

Wird in vorstehend beschriebenen Fällen oder Vergleichsfällen die Behinderung länger als 12 Monate andauern, ist ein Festhalten am Vertrag beiden Vertragspartnern nicht mehr zumutbar und es kann beidseitig vom Vertrag zurückgetreten werden.

§8

Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebotserstellung und Auftragsausführung oder während der Dauer eines laufenden Auftrages (z. B. Treibstoffpreise), so kann die Heli NRW GmbH eine rechnerisch angemessene Korrektur der Leistungspreise verlangen.

§9

In Fällen von z. B. höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und von der Heli NRW GmbH oder nicht vertretbarer Vorkommnisse, verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Zeit, für die diese Hindernisse und Ereignisse andauerten.

§10

Die Heli NRW GmbH ist berechtigt, für den sich aus einem Auftrag ergebenden Zahlungsanspruch Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt bei Langzeitaufträgen auch für unterteilbare Leistungsabschnitte. Die Heli NRW GmbH ist insofern berechtigt, während der Dauer der Ausführung vom Auftraggeber ein Guthabenkonto zu verlangen. Die Aufrechnung mit behaupteten

Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Leistungsnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§11

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zugelassen Mönchengladbach.

§12

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten Teile hiervon ungültig sein oder werden, sind sich die Heli NRW GmbH und die Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger einig darüber, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen weiter gelten und dass die ungültige Regel oder der ungültige Teil einer Regel durch eine Bestimmung zu ersetzen ist, die

zudem mit der ungültigen Regel verfolgten Ziel nach Möglichkeit führt.

Januar 2013 (alle vorhergehende AGB' s verlieren Ihre Gültigkeit)