Allgemeine Geschäftsbedingungen - Bootsvermietung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Firma Badedampfer BL GmbH, im Folgenden als Vermieter bezeichnet, und dem Kunden, im Folgenden als Mieter bezeichnet. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Begleiter an.

1. ALLGEMEINES

(1) Die Vermietung der Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift) und Vorlage eines gültigen Personaldokuments.

(2) Die Benutzung der Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmern ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot, usw.) verantwortlich.

(3) Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist, vor allem aus Gründen der Sicherheit, immer Folge zu leisten.

(4) Die Boote sind spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, am vereinbarten Ort, zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird je 15 Minuten Zeitüberschreitung eine Entschädigung von 20,00 € in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache kann der Mieter keine Rückforderung des Mietpreises verlangen. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.

(5) Für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt durch den Mieter ist dieser selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und entsorgt werden.

(6) Das Poolwasser wird in einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben. Für die Wasserbeschaffenheit während der Fahrt ist der Mieter selber verantwortlich. Die Wasserbeschaffenheit kann sich insbesondere durch das baden in der Spree oder durch in das Poolwasser fallende Getränke etc. verändern. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Infektionen oder Hautreaktionen, welche sich durch den Mieter oder Dritte verursachtes verunreinigtes Wasser ergeben.

(7) Der Mieter ist verpflichtet 30 Minuten vor der Buchungszeit an der Mietstation einzutreffen und an einer kurzen Sicherheitseinweisung teilzunehmen. 

(8) Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von Mitarbeitern der Badedampfer BL GmbH gemachten Aufnahmen (Kurzvideos und Fotos bei Abfahrt im Badeampfer) zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. 

 

 

2. BUCHUNG/RESERVIERUNG/STORNIERUNG/UMBUCHUNG

(1) Der Badedampfer kann im Voraus reserviert werden oder je nach Auslastung spontan vor Ort gebucht werden. Die Reservierung erfolgt über unsere Website, www.badedampfer.de.  

(2) Der Mieter kann bis zum 10. Tag vor dem Reservierungsdatum kostenfrei von seiner Reservierung zurücktreten. Tritt der Mieter nach dieser Frist von der Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadensersatzpflicht in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei Stornierung unter 72 Std. ist der komplette Mietpreis + ggf. Catering und Skipper bzw. alle gebuchten Zusatzoptionen, zu zahlen. 

(3)Grundsätzlich ist eine bestehende Buchung nicht umbuchbar. Wir bieten mit einem Vorlauf – bis 7 Tage vor der Fahrt – eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-€ an. Eine Umbuchung unter 72 Std. ist nicht möglich. Der komplette Mietpreis + ggf. Catering und Skipper, also alle gebuchten Zusatzoptionen, sind zu zahlen. In nach unserem Ermessen  besonderen Fällen ist innerhalb von 72 Std. vor der Fahrt – eine Umbuchung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-€ möglich. 

(4) Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

(5) Reservierte Boote sind, soweit nicht anders vereinbart, bis zur vereinbarten Uhrzeit des Reservierungstages abzuholen. Erfolgt bis dahin keine Abholung, ist der Vermieter berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten. Die Rückzahlung einer getätigten Anzahlung erfolgt nur, wenn die Weitervermietung den Mietausfall deckt.

3. UNVERFÜGBARKEIT

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist das Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen die er nicht zu verantworten hat, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

4. ÜBERNAHME; BENUTZUNG UND RÜCKGABE DER BOOTE

(1) Übernahme und Rückgabe erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Der Mieter erhält ein vollständig ausgestattetes und gereinigtes Boot. Der Mieter erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung.

(2) Mieter und Vermieter prüfen das Boot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden aufmerksam zu machen, welche von diesem Übersehen wurden. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter "5. Haftung" beschrieben, zu berechnen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.

(3) Das Boot wird in einem ordentlichen Zustand übergeben und muss in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt. Im Falle grober Verschmutzung, wie zum Beispiel Schlamm an Boot/Deck oder Anker oder verschmutzten Leinen, nicht entsorgtem Müll, behält der Vermieter sich das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung zu stellen.

 

 

5.  KAUTION / VERSICHERUNG

Boote sind nicht wie Autos Kraft Gesetz versichert. Gegen eine Gebühr 10,- € pro Fahrt, kann der Mieter das Boot Kasko- und Haftpflicht versichern. Der Selbstbehalt beträgt dann nur noch 250,- € je Schadensfall.

 

Ausgeschlossen von dieser Kaskoversicherung sind vorsätzlich verursachte Schäden, grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie Schäden die durch einen anderen als dem vereinbarten Mietzweck erfolgte Nutzung entstanden sind (zum Beispiel gewerbliche Nutzung, Demonstrationsteilnahme, motorsportliche Veranstaltung).

 

6. HAFTUNG

Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter für Schäden am Boot und des Zubehörs, auch für den Verlust derselben. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Mieteinnahmen) kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Auftretende Mängel am Boot sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Reparaturen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder einen Vertragsrücktritt. Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.

Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter sofort zu informieren. Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informieren Sie den Vermieter bitte umgehend. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Bei selbstverschuldeten Problemen werden die Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter und seine Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters.

Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit/Funktion eventuell eingebauter Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

7. ANFORDERUNGEN AN DEN BOOTSFÜHRER

Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Er ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere einschlägige Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Buchung ausschließlich in Verbindung mit einem Skipper des Vermieters möglich.

8. GERICHTSSTAND UND GÜLTIGKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.