Allgemeine Beförderungsbedingungen der Baumschwebebahn Bad Harzburg GmbH

1. Die Beförderungsbedingungen sind ein Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie gelten für die Beförderung von Personen und Sachen, sowie für das Verhalten im Bahnbereich. Die Erfüllung des Beförderungsvertrages und damit die Wirksamkeit der vorliegenden Beförderungsbedingungen beginnen mit dem Erreichen und enden mit dem Verlassen der dem Schwebebahnbetrieb gewidmeten Anlagenteile.

2. Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Fahrgast die nachstehenden Beförderungs-bedingungen an und verpflichtet sich, dieselben einzuhalten. 

3. Die Nutzung der Baumschwebebahn Bad Harzburg geschieht auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen  kann haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

4. Schilder zur Regelung des Verhaltens der Fahrgäste sind für jeden Fahrgast verbindlich. Jeder Fahrgast ist vom Betreten bis zum Verlassen der Baumschwebebahn selbst für die Einschaltung der Sicherheitsrichtlinien verantwortlich.

5. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen obliegt dem Personal die Entscheidung, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Beförderung zu untersagen. Es ist nicht gestattet, die Baumschwebebahnanlage und die Räume in den Stationen, die nicht bestimmungsgemäß der Allgemeinheit oder den Fahrgästen geöffnet sind, zu betreten, sofern das Personal keine anderen Anweisungen gibt. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den hierfür bestimmten Stellen zulässig.

6. Während der Fahrt sind das Essen, Trinken, Telefonieren und Rauchen nicht gestattet.

7. Die Betriebszeiten und Fahrpreise werden öffentlich - durch Aushang oder im Internet - bekannt gemacht. Besondere, individuell getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für im Fahrplan nicht vorgesehene Fahrten.

8. Die Benutzung der Baumschwebebahn ist nur für Personen gestattet, für die ein Fahrausweis gelöst ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, auf Verlangen den Fahrausweis jederzeit zur Überprüfung vorzulegen und diesen bestimmungsgemäß bei sich zu tragen. Der Fahrausweis ist grundsätzlich nicht übertragbar.

9. Die gekauften Fahrausweise sind nur am jeweiligen Tag des Erwerbs gültig. Bei Verlust oder bei nicht oder nur teilweiser Benutzung eines Fahrausweises wird im Grundsatz kein Ausgleich oder keine, auch nicht anteilmäßige Rückerstattung des Fahrpreises gewährt. Fahrgäste haben Anspruch auf Beförderung, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften eine Beförderungspflicht besteht und die Beförderung mit den vorhandenen Anlagen möglich und zulässig ist. Die nachfolgenden Bestimmungen bleiben davon unberührt. Befördert werden nur Fahrgäste mit einem Körpergewicht von mind. 20 kg bis max.120 kg, einschl. Kleidung und leichtem Gepäck z.B. Rucksack; die Körpergröße unterliegt keinerlei Beschränkungen.

10. Die Beförderung von Schwangeren erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.

11. Die Kleidung der Fahrgäste muss für die Aktivitäten in der Baumschwebebahn geeignet sein. Es empfiehlt sich für die Benutzung der Anlage das Tragen von festem Schuhwerk. Die Kleidung sollte dem Wetter angepasst sein und darf den Fahrgast bei der Schwebefahrt nicht behindern.

12. Für mitgeführte Gegenstände (z.B. Handy, Kameraausrüstung u.a.) wird seitens der Betreiberin keine Haftung übernommen.

13. Die Mitnahme von Tieren -unabhängig von der Größe- ist nicht gestattet.

14. Von der Beförderung sind Personen ausgeschlossen, (1) die erkennbar betrunken sind oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen, (2) die gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen oder die zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung getroffenen Anordnungen des Bahnpersonals nicht befolgen, (3) die keinen gültigen Fahrausweis vorlegen können oder (4) durch eigenes Fehlverhalten -auch beim Anstellen- für andere Fahrgäste eine unzumutbare Belästigung darstellen, den Betriebsablauf erheblich stören oder ihn in unzumutbarer Weise gefährden.

15. Den Fahrgästen ist es ausdrücklich untersagt, betriebsgefährdende oder betriebsstörende Handlungen vorzunehmen (z.B. Aufschaukeln), die Stützmasten zu besteigen oder Hindernisse zu schaffen. Daraus resultierende Kosten für Rettungseinsätze oder Instandhaltung der Anlage sind  vollumfänglich von den Verursachern zu tragen. Es ist weiterhin untersagt, die Betriebseinrichtungen, die Baumschwebeanlage und die Fahrbetriebsmittel zu beschädigen oder zu verunreinigen. Bei Zuwiderhandlungen werden dem jeweiligen Fahrgast die gesamten Kosten nach den Regeln der gesetzlichen Schadensersatzhaftung auferlegt.

16. Bei schuldhaftem Fehlverhalten eines Fahrgastes behält sich die Betreiberin vor, gegen den Fahrgast neben dem Entzug des Fahrausweises und unbeschadet der allfälligen zivilrechtlichen Haftung ein Straf- und/oder Bußgeldverfahren durch eine Strafanzeige bei den örtlichen Polizeibehörden einzuleiten.

17. Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Witterungsverhältnisse sowie Streik, Betriebsstörungen oder sonstigen unvorhersehbare Umstände, die die Sicherheit des Fahrbetriebes beeinträchtigen können, lassen die Beförderungspflicht um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben oder wegen zeitbedingter Unmöglichkeit der Behebung entfallen. Ein Anspruch auf Rückvergütung des Fahrpreises besteht in dieses Fällen nicht.

18. Die Haftung der Betreiberin richtet sich nach den jeweils gültigen unabdingbaren gesetzlichen Bestimmungen.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Standort der Baumschwebebahn.

20.Gutscheine: Gutscheine können über das Online-Portal Gurado.de/baumschwebebahn-harz erworben werden. Diese Gutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.  Einzulösen sind die Gutscheine (Wertgutscheine) am Ticketschalter gegen Tickets im angegebenen Wert. Unterschreitet der Gutschein den Ticketpreis, so muss die Differenz vom Einlösenden beglichen werden. Eventuelles Restguthaben wird nicht ausbezahlt. Der Eintausch des Gutscheinwertes gegen Bargeld ist ebenso ausgeschlossen.  Gutscheine der BaumSchwebeBahn können ausschließlich für die Nutzung dieser einlöst werden. Jeder Person steht es frei Gutscheine in der gewünschten Anzahl zu bestellen. 

Bad Harzburg, 30.06.2020  

Baumschwebebahn Bad Harzburg GmbH