AGB / NutzungsbedingungenMietfahrrad und Zubehör e-bike-verleih-bogen.de

1.    Nutzung des Mietfahrrades/E-Handbikes/Spezialfahrrades/Mietgegenstandes :

1.1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des Mietfahrrades/E-Handbikes/Spezialfahrrades/Mietgegenstandes etc. – im Folgenden „Fahrrad“ genannt -. an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

1.2. Der Mieter darf das Fahrrad nebst Zubehör nur gemäß Reservierungsdauer und in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung (STVO), benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Die Benutzung des Fahrrades/des Zubehör erfolgt auf eigene Gefahr.

1.3. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.

1.4. Fahrberechtigung/Mindestalter: Das Mindestalter für die Nutzung der E-Bikes beträgt 16 Jahre. Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren benötigen die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.

2.    Pflichten des Mieters:

2.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad nebst Zubehör pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren verschlossenen Ort (Raum) abzustellen, außerhalb geschlossener Räume ist das Fahrrad beim Abstellen an einem festen Gegenstand (fest montierter Fahrradständer, Laterne, Zaun etc.) gegen Diebstahl zu sichern. Die Elektrofahrräder werden in geladenem Zustand übergeben. Für das rechtzeitige Nachladen des Elektrofahrrad-Akkus unterwegs ist der Mieter verantwortlich. Bei mehrtägiger Mietdauer ist auf das Laden des Akkus über Nacht zu achten! Die Rückgabe des Elektrofahrrades mit leerem Akku ist natürlich erlaubt. Die Kosten für das Laden des Akkus, unterwegs oder bei mehrtägiger Mietdauer, sind vom Mieter zu tragen.

2.2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter mitzuteilen.

3.    Mängel/Reparatur während der Mietzeit:

3.1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten (dies gilt nicht für Verschleißschäden gemäß Punkt 2.), wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichtes* sowie der max. Belastung von Gepäckträgern und Fahrradkörben** eines Fahrrades trägt der Mieter die Kosten für Reparatur.

3.2. Bei Schäden, wie z.B. an Schlauch und Reifendefekte, Speichen Brüchen, Schaltung incl. Züge, etc., trägt der Mieter die Kosten.

3.3. Bei Defekten am Fahrrad ist vor der Reparatur in einer Werkstatt sofort e-bike-verleih-bogen.de zu benachrichtigen, andernfalls behält sich e-bike-verleih-bogen.de vor, die Kosten nicht zu erstatten. Wir übernehmen bei evtl. auftretenden Defekten an den Leihrädern keine Haftung für Folgeschäden, wie Hotelkosten, Taxi und Bahn, Abholservice, Telefonkosten etc.

4.    Unfall und Verlust/Diebstahl:

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder durch Diebstahl abhandengekommen ist, Diebstahl von Zubehör ist ebenfalls anzuzeigen. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht gemäß Versicherungsbedingungen (Vorlage einer Skizze etc.) vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.

5.    Haftung:

5.1. Der Mieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

5.2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

5.3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades/des Mietgegenstandes und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Bei Diebstahl haftet der Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Er hat dann auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen.

6.    Rückgabe:

6.1. Der Mieter hat das Fahrrad/das Zubehör spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am

vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeiten des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.

6.2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.

6.3. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

6.4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, dem Mieter gegenüber zu beanstanden und die Reparatur zu berechnen.

7.    Stornogebühren: Stornierungen können online über unser Reservierungssystem/Buchungssystem bis 14 Tage vor dem Reservierungs-beginn stornogebührenfrei vorgenommen werden. Danach werden bei Nichteinhaltung von Reservierungen folgende Stornogebühren fällig: 14 Tage oder weniger vor Verleihbeginn betragen die Stornogebühren 80 % des Verleihpreises. Auch bei Schlechtwetter werden die Stornogebühren fällig. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,-€ anfällt. Bei einer kurzfristigen Stornierung (7 Tage vor Verleihbeginn) des Transferservice, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich, da dieser Transferservice durch einen Subunternehmer durchgeführt wird. Dem Mieter bleibt es unbenommen, e-bike-verleih-bogen.de nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

8.    Kaution:

Kautionen werden, wenn Sie bar geleistet wurden, bei persönlicher mängelfreier Rückgabe des Fahrrades in der Verleihstation oder gesondert vereinbarten Übergabepunkt in bar zurückerstattet. Bei Hinterlegung/Zahlung der Kaution per Überweisung, PayPal oder  Sofortüberweisung erfolgt die Rückerstattung der Kaution nach Rückgabe des Fahrrades spätestens innerhalb von 7 Tagen.

Die Kaution pro Fahrrad beträgt 60,-€.

9.    Allgemeines:

9.1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

9.2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.

9.3. Der „e-bike-verleih-bogen.de“ tritt hier als Vermittler auf, etwaige Ansprüche sind an Alexander Baldus e-bike-radtouren.de zu stellen.

10.    Allgemeine Hinweise zur Nutzung des Kindertranspotfahrrades:

Das Kindertransportfahrrad hat bei hoher Beladung/hohemGesamtgewicht einen deutlich längeren Bremsweg als normale Fahrräder. Bei Abwärtsfahrten ist deshalb die Höchstgeschwindigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Kinder auf 20km/h begrenzt! Bei hoher Beladung sinkt dieReichweite für eine Fahrt mit elektrischer Unterstützung deutlich schneller.

*Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrräder:

Flyer Delux C5 Elektrofahrrad: Zulässiges Gesamtgewicht 120kg 120kg = Eigengewicht 25kg + max. 95kg Zuladung                  

Urban Arrow E-Kindertransportfahrrad: Zulässiges Gesamtgewicht 235kg = Eigengewicht 45kg + max. 95kg Zuladung in der Kinder-transportbox/ im Gepäckraum  + max. 95kg Fahrer/in incl. evtl. Lasten auf dem Gepäckträger hinten.

**Maximale Belastung von Gepäckträgern und Fahrrad-Körben Hundetransportkorb vorne: Maximale Belastung 8 kg Transportkorb hinten: Maximale Belastung 10kg  Gepäckträger hinten: Maximale Belastung 15 kg

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