Allgemeine  Geschäftsbedingungen  der   Waldkletterpark   Hohenlohe  GmbH

1.  Jeder Teilnehmer muss diese AGBs vor Betreten des Waldkletterparks durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Bei  minderjährigen Teilnehmern müssen die Sorgeberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und  mit  den  minderjährigen  durchsprechen,  bevor  diese  den  Waldkletterpark  betreten  dürfen.  Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben.

2.  Die  Benutzung  des  Waldkletterparks  ist  mit  Risiken  verbunden  und  erfolgt  auf  eigene  Gefahr.  Die Begehung des Waldkletterparks beinhaltet bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln die Gefahr eines tödlichen Absturzes. Für die Haftung der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH gilt die Ziffer 3. 3.  Die  Waldkletterpark  Hohenlohe  GmbH  haftet  im  Rahmen  der  gesetzlichen  Bestimmungen  für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH nur bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder der mit der Leistung der Veranstaltung oder Führung betrauten Personen.

4.  Der Park ist für alle Besucher ab einer Größe von 1,10m geöffnet, die nicht  an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderen Personen darstellen könnte. Personen, die alkoholisiert sind oder  unter  dem  Einfluss  von  Drogen,  Medikamenten  oder  sonstigen  berauschenden  Mitteln  stehen, sind  nicht  berechtigt,  den  Waldkletterpark  zu  begehen.  Schwangeren  ab  der  11.  Schwangerschaftswoche, Bandscheibengeschädigten, sowie „frisch“ Operierten(innerhalb von 10 Wochen nach der Operation),  Epileptikern  sowie  Herzkranken  wird  von  einem  Besuch  des  Waldkletterparks  abgeraten.

5.  Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis 13 Jahre, mit mindestens 1,10m Größe dürfen in Begleitung eines Erwachsenen (1Erwachsener maximal 2Kinder), soweit es ihre Fähigkeiten zulassen, die „Parcours Pink,  Orange,  Rot,  Violett  und  Grün“  klettern.  Ab  dem  vollendeten  14.  Lebensjahr,  mit  mindestens 1,60m Größe die „Parcours Blau und Braun“.

6.   Jeder Teilnehmer muss an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitsdemonstration vor dem  Begehen  des  Waldkletterparks  teilnehmen.  Sämtliche  Anweisungen  und  Entscheidungen  des Veranstalters/Betreuers  sind  bindend.  Bei  Zuwiderhandlungen  oder  Verstößen  gegen  Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des  Veranstalters / Betreuers können  die betreffenden Teilnehmer vom Waldkletterpark ausgeschlossen werden, ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters /Betreuers übernimmt die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH  keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.

7.  Es  dürfen  beim  Begehen  des  Waldkletterparks  keine  Gegenstände,  wie  offen  getragener  Schmuck, Mobiltelefone,  Kameras  etc.  mitgeführt  werden,  die  eine  Gefahr  für  den  Teilnehmer  selbst  oder  für andere darstellen. Lange Haare müssen mit einem Haargummi zusammengebunden werden.

8.  Die  Sicherungskarabiner  müssen  immer  im  grün  markierten  Sicherungsseil  eingehängt  sein.  Beim Umhängen muss immer ein Sicherungskarabiner im grün markierten Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen  nie  beide  Sicherungskarabiner  gleichzeitig  aus  dem  Sicherungsseil  ausgehängt  werden.  Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters / Betreuers erfolgen. Im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen.

9.  Jede Übungsstation darf nur von maximal 1 Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal 3 Personen befinden.

10.  Die  vom  Waldkletterpark  Hohenlohe  ausgeliehene  Ausrüstung  (Helm,  Gurt  Sicherungsleine  mit Karabinern  und  Stahlseilrolle)  muss  nach  Anweisung  des  Veranstalters  /  Betreuers  benutzt  und pfleglich  behandelt  werden.  Sie  ist  nicht  auf  andere  übertragbar,  darf  während  der  Begehung  des Waldkletterparks  nicht  abgelegt  werden  und  muss  unverzüglich  nach  der  abgelaufenen  Mietzeit wieder zurückgegeben werden.

11.  Nach  Aushändigung  der  Sicherheitsausrüstung  hat  der Teilnehmer  3  Stunden  für  die  Benutzung  der Anlage zur Verfügung. Diese Zeit beinhaltet auch die notwendige Gurt- und Sicherheitsanweisung. Bei zeitlichem Verzug von über 15 Minuten wird ein Aufpreis von 5,- Euro pro angefangene Stunde fällig.

12.  Die  Bezahlung  erfolgt  in  bar  vor  dem  Parkbesuch.  Auf  Wunsch  kann  eine  Rechnung  von  Seiten  der Waldkletterpark  Hohenlohe  GmbH  vor  dem  Parkbesuch  ausgestellt  werden,  die  bis  zum Veranstaltungstermin zu begleichen ist.

13.  Die  Geschäftsleitung  behält  sich  das  Recht  vor,  Personen,  die  sich  nicht  an  diese  Benutzungsregeln halten,  vom  Park  auszuschließen.  Die  Geschäftsleitung  behält  sich  das  Recht  vor,  den  Betrieb  oder einzelne  Parcours  aus  sicherheitstechnischen    oder  Wartungsgründen  (Feuer,  Sturm,  Gewitter  etc.) einzustellen.  Es  liegt  in  der  Verantwortung  des  Teilnehmers    sich  bei  zweifelhafter  Witterung  per Telefon  oder  Internet  über  die  Öffnungszeiten  zu  informieren.  Eine  Haftung  aufgrund witterungsbedingt kurzfristig geänderter Öffnungszeiten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.

14.  Die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Filmund Webcam-Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies der Waldkletterpark Hohenlohe GmbH ausdrücklich mitzuteilen. Das  Anfertigen  von  Foto-,  Film-  und  Webcam-Aufnahmen  zu  gewerblichen  Zwecken  ist  auf  der gesamten Anlage des Waldkletterparks Hohenlohe ohne Genehmigung verboten. Die Waldkletterpark Hohenlohe GmbH behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.

15.  Anmeldungen  sind  grundsätzlich  nur  gültig,  wenn  dem  Waldkletterpark  Hohenlohe  eine  vollständig ausgefüllte  und  unterschriebene  Terminbestätigung  mindestens  2  Wochen  vorab  vorliegt  und  vom Waldkletterpark Hohenlohe schriftlich rückbestätigt wurde. Für angemeldete Gruppen gelten folgende Rücktrittsrechte: 

-  bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.

-  15 bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Preises als Stornierungskosten fällig.

-  ab  4 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 100 % des Preises als Stornierungskosten fällig: 

Sie erhalten eine Gutschrift von 50 % für eine Benutzung in den folgenden 6 Monaten.

16.  Soweit  gesetzlich  zulässig,  ist  der  Erfüllungs-  und  Zahlungsort  der  Geschäftssitz  der  Waldkletterpark Hohenlohe GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17.  Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der  Vereinbarung  entsprechende  oder  zumindest  nahe  kommende  Ersatzbestimmung,  wie  sie  die Parteien  zur  Erreichung  des  gleichen  wirtschaftlichen  Ergebnisses  vereinbart  hätten,  wenn  sie  die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

Langenburg, Mai 2008

Waldkletterpark Hohenlohe GmbH

Schloss Langenburg

Schloss 1

74595 Langenburg