Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Unternehmen Küffner Hof Hotel & Restaurant Inh. Timo Schweikhardt

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren AGB genannt) gelten für das Unternehmen Küffner Hof Hotel & Restaurant Inh. Timo Schweikardt, Neudeck 21,

74243 Langenbrettach (im weiteren KUFFNER HOF Hotel & Restaurant genannt) als Vertragspartner die vom Kunden (im weiteren Veranstalter genannt) beauftragt werden.

1.2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung vom Unternehmen

Küffner Hof Hotel & Restaurant in Textform.

1.3. Anderungen dieser AGB werden dem Veranstalter spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese Übermittelung erfolgt in elektronischer Form, wenn dieser nicht gegeben ist via Postweg.

Der Veranstalter kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Anderungen erteilen.

2. Vertragsparteien, -abschluss und -haftung

  • 2.1. Ein Vertrag kommt durch die Rückbestätigung des Angebotes durch den Veranstalter in Textform gegenüber dem Küffner Hof Hotel & Restaurant zustande. Durch die Auftragsbestätigung gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Küffner Hof Hotel & Restaurant über.
  • 2.2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder in Textform, erkennt der Veranstalter diese AGB an.

3. Warenangebot

3.1. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot vom Küffner Hof Hotel & Restaurant kann sich saisonal-bedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht vorhanden sein, behält sich der Küffner Hof Hotel & Restaurant einen Austausch gegen zumindest gleichwertige

Ware vor.

  • 3.2. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei der Küffner Hof Hotel & Restaurant gerne auf vom Veranstalter gewünschte Anpassungen eingeht.
  • 3.3. Angebote unterstellen frei anfahrbarer Veranstaltungsflächen und Transportwege für das Mobiliar/Besteck/Essen von nicht mehr als 50 m zwischen Standort des Fahrzeugs und Standort des Mobiliars/Essens.
  • 3.4. Bei der Bestellung von Zelten ist deren Befestigung im Untergrund mit langen Zeltnägeln zur Absicherung und Standfestigkeit erforderlich. Der Boden muss also zur Aufnahme der Zeltnagel (ca. 70 cm lang und 5 cm im Durchmesser) geeignet sein. Die Bodenoberfläche wird durch die Zeltnägel entsprechend in Mitleidenschaft gezogen. Die Verschließung der Löcher der Zeltnägel gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.
  • 3.5. Strom und Wasser sind vom Veranstalter in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen werden vom Küffner Hof

Hotel & Restaurant gestellt.

3.6. Transport Catering-Equipment An- und Abfahrt wird nach Aufwand berechnet. Das Aufbau- und Servicepersonal wird nach den tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet.

4. Leistungen, Preise, Zahlung

  • 4.1. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • 4.2. Der Veranstalter ist zur Zahlung der vereinbarten Preise an den Küffner Hof

Hotel & Restaurant verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von dem Küffner Hof Hotel & Restaurant an Dritte.

4.3. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche

Mehrwertsteuer.

  • 4.4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per E-MAIL erfolgen. Ein Verzug tritt - ohne weitere in Verzugssetzung-ab dem 11. Tage ab Zugang der Rechnung ein. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
  • 4.5. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird eine Woche vor der Veranstaltung ist eine Anzahlung i. H. v. 50 % der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig. Die Anzahlung wird mit den Ansprüchen vom Küffner Hof

Hotel & Restaurant verrechnet.

4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Veranstalters ist der Küffner Hof Hotel & Restaurant berechtigt, vor weiteren Lieferungen

Sicherheitsleistungen bis zum Warenwert zzgl. 10 % zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.

4.7. Falls die Rechnungsanschrift, von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger dem Küffner Hof Hotel & Restaurant rechtzeitig bekanntzugeben.

Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der Veranstalter, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.

5. Angebote, Optionen und freie Termine

  • 5.1. Angebote des Küffner Hofs Hotel & Restaurant sind grundsätzlich 14 Tage gültig und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Optionen auf bestimmte Veranstaltungsdaten verfallen mit dem Ablauf dieser sieben Werktage.
  • 5.2. Sollten dem Veranstalter freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.

6. Teilnehmerzahl, Veranstaltungsablauf

  • 6.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Küffner Hof Hotel & Restaurant gegenüber bei Auftragserteilung eine voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben.
  • 6.2. Alle Veränderungen der Teilnehmerzahlen sind dem Küffner Hof Hotel & Restaurant

in Textform mitzuteilen.

  • 6.3. Erhöhungen oder Reduzierungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungsdauer sind bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ubersteigt die Reduzierung 30% oder die Erhöhung 50% behält sich der Küffner Hof Hotel & Restaurant eine Anpassung der Fixkosten vor.
  • 6.4. Sofern kein Vertragsmodell mit Veranstaltungsdauer und daran gekoppeltem Mindestumsatz für Essen vereinbart wurde, gilt das Folgende:
  1. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Küffner Hof Hotel & Restaurant spätestens zehn Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
  2. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so kann sie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn der Küffner Hof

Hotel & Restaurant hat den Grund zu verantworten.

7. Rücktritt vom Vertrag

  • 7.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund" ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch den Küffner Hof Hotel & Restaurant oder des Rücktritts aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
  • 7.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung ohne wichtigen Grund vom Vertrag zurück, ist der Küffner Hof Hotel & Restaurant berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Form von Stornogebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:

a) bis 30 Tage vor der Veranstaltung 10 % der Gesamtsumme gemäß aktueller

Kostenprognose

b) bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Gesamtsumme gemäß aktueller

Kostenprognose

c) bis 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller

Kostenprognose

d) danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose

  1. Speziell für die Veranstaltung bereits zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem Veranstalter zu 100% in Rechnung gestellt.
  2. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der Veranstalter übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornokosten.
  3. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis, dass der Küffner Hof Hotel & Restaurant kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist, unbenommen. Dem Küffner Hof Hotel & Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Veranstalter muss schriftlich erfolgen und wird vom Küffner Hof Hotel & Restaurant rückbestätigt.

7.3. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

  1. das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen vom Küffner Hof Hotel & Restaurant in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
  2. wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht rechtzeitig eingehen. Der Veranstalter ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.

8. Termine, Lieferung

8.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung.

Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, der Küffner Hof Hotel & Restaurant wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Fall und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb angemessen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird der Küffner Hof Hotel & Restaurant von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit der Küffner Hof Hotel & Restaurant die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des Veranstalters.

8.2. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die von dem Veranstalter angegebene Lieferadresse. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den Veranstalter bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit der Küffner Hof Hotel & Restaurant sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen dem Küffner Hof Hotel & Restaurant solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten, den Lieferort betreffend, behält sich der Küffner Hof Hotel & Restaurant die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von vom Küffner Hof Hotel & Restaurant.

3.3. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die der Küffner Hof Hotel & Restaurant selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom Veranstalter zu beschaffen.

8.4. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten vom Küffner Hof Hotel & Restaurant. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.

9. Transport, Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung

9.1. Sofern vom Veranstalter Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse vom Küffner Hof Hotel & Restaurant nicht auf Food Trucks oder an mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:

  1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung vom Küffner Hof Hotel & Restaurant.
  2. Der Kuffner Hof Hotel & Restaurant übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine

Haftung.

  • 9.2. Geschirr, Besteck, Gläser, Zelte, Bänke, Tische, Stühle, Zapfanlagen usw. verbleiben im Eigentum des Ausleihers. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant ist berechtigt, die Ortlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, zu betreten, um diese abzutransportieren. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Veranstalter nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu. Handelt es sich bei den Örtlichkeiten um solche, hinsichtlich derer der Veranstalter kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten zu übergeben. Bei Anlieferung hat der Veranstalter die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Soweit nicht durch Mitarbeiter vom Küffner Hof Hotel & Restaurant verursacht, trägt der Veranstalter ab Ubergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung Zu ersetzen ist der Anschaffungspreis.
  • 9.3. Mit der Lieferung erhaltenes Equipment ist vom Veranstalter pfleglich zu behandeln.

Geschirr und Gläser sind dabei in vorhandene Kisten einzuordnen, um Transportschäden zu vermeiden. Bis zur Abholung und Übernahme durch den Küffner Hof Hotel & Restaurant haftet der Veranstalter im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung.

10. Mängel und Gewährleistung

10.1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen dem Küffner Hof

Hotel & Restaurant unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung vom KÜFFNER HOF als vom

Veranstalter akzeptiert.

10.2. Bei berechtigten Mängeln steht dem Küffner Hof Hotel & Restaurant das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der Veranstalter dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, nur eine Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.

10.3. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden.

Der Küffner Hof Hotel & Restaurant haftet nicht nach Ablieferung beim Veranstalter für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende

Lagertemperaturen.

  • 10.4. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Veranstalter durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
  • 10.5. Soweit der Küffner Hof Hotel & Restaurant nach der Veranstaltung Speisen und Getränke nicht sofort mitnehmen, weisen wir darauf hin, dass diese nur dann verzehrt werden dürfen, wenn die Kühlung derselben gewahrt ist. Für nach der Veranstaltung verzehrte Ware, die nicht gekühlt war, können wir keine Verantwortung übernehmen. Wir raten Ihnen dazu, beim Verzehr solcher Speisen höchst vorsichtig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Speisen nur für die im Angebot / Auftrag bestätigte Anzahl an Personen kalkulieren und produzieren.

Es besteht keine vertragliche Grundlage, dass eventuell zu viel produzierte Speisen eingepackt oder mitgenommen werden dürfen.

10.6. Die Haftung unsererseits entfällt, wenn Sie Speisen oder Getränken selbst mitbringen, oder hierfür kein Entgelt erhoben wird und lediglich ein Entgelt für das Eindecken der Tische, das Servicepersonal und evtl. Korkgeld zu bezahlen ist.

11. Haftung vom Küffner Hof Hotel & Restaurant

11.1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden vom Küffner Hof Hotel & Restaurant infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Veranstalters die folgenden Regelungen:

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet der Küffner Hof Hotel & Restaurant, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur

  1. bei Vorsatz
  2. bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter
  3. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
  4. bei Mängeln, der Küffner Hof Hotel & Restaurant verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat
  5. bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

11.2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Küffner Hof Hotel & Restaurant auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, im letzteren Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  • 11.3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aller Art, sofern der Veranstalter am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an den Küffner Hof Hotel & Restaurant zurückgibt, sondern diese an Dritte verteilt.
  • 11.4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, der Küffner Hof Hotel & Restaurant im Auftrag des Veranstalters eingeschaltet hat, wird keine Haftung übernommen, sofern der Küffner Hof Hotel & Restaurant nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Uberwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Veranstalter kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche des Küffner Hofs Hotel & Restaurant gegenüber dem Fremdbetrieb verlangen.
  • 11.5. Ebenso wenig haftet der Küffner Hof Hotel & Restaurant für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des Veranstalters selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
  • 11.6. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Küffner Hof Hotel & Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

12. Haftung des Veranstalters

12.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter. Die Kosten daraus sind dem Küffner Hof Hotel & Restaurant voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums vom Küffner Hof Hotel & Restaurant wird dies dem Veranstalter zur Gänze in Rechnung gestellt.

Fehlmengen bei geliehenem Equipment stellen wir zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung. Gegebenenfalls wird der Küffner Hof Hotel & Restaurant den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Der Küffner Hof Hotel & Restaurant haftet keinesfalls für den Verlust, Bruch oder Beschädigung von vom Veranstalter eingebrachten Eigentum.

12.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Veranstalter. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Veranstalter zu vertreten und werden durch den Küffner Hof Hotel & Restaurant gesondert berechnet.

13. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

14. Datenschutz

  • 14.1. Die gespeicherten Daten des Veranstalters werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke vom Küffner Hof Hotel & Restaurant kann der Veranstalter widersprechen.
  • 14.2. Wir weisen darauf hin, dass wir zu Marketingzwecken Fotos und Videos der Veranstaltungen machen. Diese werden ggf. im Namen des Küffner Hofs Hotel & Restaurant zu Marketingzwecken in Broschüren, Internetseiten, Präsentationen o.ä. veröffentlicht.

15. Schlussbestimmungen

  • 15.1. Anderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Anderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
  • 15.2. Soweit der Veranstalter Kaufmann ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Küffner Hofs Hotel & Restaurant.
  • 15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heilbronn, soweit der Veranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Kaufmann ist. Sofern der Veranstalter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Gerichtsstand ebenfalls Heilbronn.
  • 15.4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).
  • 15.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.