Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Laser Factory GbR

§ 1 Vertragsschluss

(1) Mit der Bestätigung der Buchung des Kunden durch Laser Factory Jena kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Für den Kunden und die von ihm angemeldeten Teilnehmer gelten die nachfolgenden Bedingungen.

(2) Die Buchung kann vom Kunden ganz oder teilweise bis spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf kann entweder per Post an Laser Factory GbR, Ernst-Ruska-Ring 7, 07745 Jena oder per Email an info@laserfactory-jena.de erfolgen. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Tag des Zugangs des Widerrufs entscheidend.

§ 2 Jugendliche

(1) Für Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Teilnahme an Veranstaltungen von Laser Factory Jena nur mit Einwilligung und im Beisein eines Erziehungsberechtigten möglich.

(2) Laser Factory GbR und das Personal übernehmen unter keinen Umständen die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer.

§ 3 Leistungsbedingungen

(1) Durch die Buchung bei Laser Factory Jena ist der vom Kunden angemeldete Teilnehmer berechtigt, den gebuchten Spielort und das Spielgerät innerhalb des gebuchten Zeitraums im Rahmen der vor Ort geltenden Hausordnung und unter Beachtung der Anweisungen des Personals zu nutzen.

(2) Die Spielorte sind auf der Webseite von Laser Factory Jena, http://www.laserfactory-jena.de, beschrieben.

(3) Bei offenen Spielen werden Personen frei zu Spielgruppen zusammengestellt. Die Zusammenstellung erfolgt durch den Veranstalter.

(4) Wetterbedingte Absagen von Outdoorspielen können vom Veranstalter wahlweise durch einen Ersatztermin, eine Rückzahlung oder eine Verlegung des Spielortes ausgeglichen werden.

(5) Das Tor zum Parkplatz und zum Gelände von Laser Factory Jena wird um 24 Uhr abgeschlossen. Kunden, Teilnehmer und deren abgestellte Kfz, Motor- oder Fahrräder müssen bis dahin das Gelände verlassen haben.

(6) Teilnehmer, die gegen die geltenden Teilnahmebedingungen, die Hausordnung oder die Anweisungen des Personals verstoßen, werden vom Spiel ausgeschlossen.

§ 4 Eintrittspreise

(1) Der Eintrittspreis wird bei Vertragsschluss sofort fällig.

(2) Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Kunden wird jedoch der für ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären.

§ 5 Spielgerät

(1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, das Spielgerät bei dessen Empfang auf sichtbare Beschädigungen zu überprüfen und diese ggf. dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Das Spielgerät ist durch die Teilnehmer sorgsam zu behandeln.

(2) Die Teilnehmer erhalten eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für das Spielgerät.

§ 6 Alkohol und Rauchverbot

(1) Vom Zeitpunkt des Betretens des Geländes von Laser Factory Jena bis zu dessen Verlassen gilt ein absolutes Rauch- (in geschlossenen Räumen), Alkohol- und Rauschmittelkonsumverbot. Ein Verstoß führt zum Ausschluss vom Spiel.

(2) Soweit der Verdacht auf vorherigen Alkohol- oder Rauschmittelkonsum besteht, entscheidet das Personal nach Ermessen über den Ausschluss vom Spiel. Bei Verdacht auf Alkoholkonsum vor dem Spiel wird vor Ort ein Alkoholtest durchgeführt. Ein positiver Test bewirkt den Ausschluss des Teilnehmers vom Spiel. Das Verweigern des Tests wird als positives Ergebnis gewertet.

§ 7 Haftungsbeschränkung

(1) Laser Factory Jena haftet grundsätzlich nicht für Schäden von Kunden oder Teilnehmern. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Laser Factory Jena, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Laser Factory Jena zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bereitstellung von Spielort und –gerät gemäß § 3 (1).

(2) Kunden und Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zum Spielort mitzubringen. Von Seiten der Laser Factory Jena werden keinerlei Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand – soweit dies möglich ist – Jena.

§ 9 Schriftformklausel

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der Gesamtvereinbarung. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.