AGBs Saunapark-Neumarkt

1) Der 14-tägige Beitrag, sofern das Mitglied eine Mitgliedschaft abschließt, wird jeden 2. Montag fällig.
2) Das Mitglied kann die Trainingsanlage und den Wellnessbereich zu den aktuellen Öffnungszeiten benutzen. Unabhängig vom Besuch ist der Teilnehmer zur fristgerechten Zahlung der Trainingsgebühr und darüber hinaus der Ticketgebühr für eine Tageskarte oder 10er Karte für den Saunapark, verpflichtet.
3) Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum bei nachgewiesener schwerwiegender Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr (bis zu 1 Jahr) ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat (Zahlung läuft weiter, Gutschrift im Anschluss). Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
4) Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigungserklärung. Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich automatisch jeweils um 12 Monate.
5) Die Rechte des Nutzers aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.
6) Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens 4 Beiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge sofort zur Zahlung fällig. Für nicht eingelöste Lastschriften fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 an.
7) Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des jeweiligen Trainingsleiters Folge zu leisten. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist die Rückgabe der Milon-Karte erforderlich. Der Transponder muss zu jedem Besuch mitgebracht werden.
8) Der FitnessPark haftet nur für die Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden bzw. Verlust von eingebrachten Sachen sowie für Körperschäden.
9) Schuldhafte Sachbeschädigungen in den Studioräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.
10) Um allen Unfallverhütungsvorschiften zu genügen und die Sicherheit aller Kunden zu gewährleisten, bitten wir auf das Mitbringen von Getränken zu verzichten. Zudem ist ein Mitbringen von Glasgut jeder Art zu unterlassen.
11) Der FitnessPark ist berechtigt, jährlich einmal die Mitgliedsgebühr nach billigendem Ermessen neu festzusetzen. Als Maßstab für die Neufestsetzung gilt die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 5 % pro Jahr kann das Mitglied die Mitgliedschaft bis zum Ablauf der Änderungsfrist fristlos kündigen.
12) Die vertraglichen Verpflichtungen werden durch Änderung der Rechtsform seitens des FitnessParks nicht berührt.
13) Wird es dem FitnessPark aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich, die vertraglichen Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
14) Eine eventuelle Teilunwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht.
15) Bei Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes ändert sich entsprechend auch der Beitrag.