Allgemeine Geschäftsbedingungen Skihallen Service GmbH (nachstehend SNOW DOME Bispingen)

  • I. Allgemeine Bestimmungen
  • 1.1. Geltungswirkung
    Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  • 1.2. Preise
    Es gelten unsere jeweils veröffentlichten Preislisten mit den darin genannten Bedingungen. Preislisten neueren Datums heben die Gültigkeit älterer Preislisten auf.
  • 1.3. Hallennutzung
    a) Ein Hallennutzungsvertrag kommt mit dem Lösen einer Eintrittskarte, im Fall von Kurs- und Seminarteilnahmen mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zustande.
    b) SNOW DOME Bispingen behält sich die Kontingentierung sowohl von Tageskarten als auch von Hallenzutrittskarten vor.
    c) Alle Nutzer unserer Anlagen haben sich an die Hallenordnung und die Anweisung unserer Mitarbeiter zu halten. Eine Haftung für Schäden des Nutzers durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage oder der Ausrüstung, durch motorische oder sportliche Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten u. ä. wird ausgeschlossen. Der Nutzer/Teilnehmer haftet für Schäden, die durch ihn an der Anlage oder Ausrüstung durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten entstehen.
  • 1.4. Umbuchung
    Gebuchte Leistungen können nicht storniert werden; nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
  • a) Eine Umbuchung von Leistungen bis 3 Tage vor dem gebuchten Datum ist möglich. Für die Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,- € berechnet. Beim Kauf von Bonuskarten, Dauerkarten oder Kurspauschalen wird nur dann eine Gutschrift erteilt, wenn dem Kunden aus gesundheitlichen Gründen, die er durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen muss, die weitere Inanspruchnahme der Leistungen nicht möglich ist. Die Gutschrift erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %.
  • b) Im Fall eines Verlustes von Wert-Karten ab einem Wert von 50,- € (Dauerkarten oder Karten für Kurspauschalen sowie Gutscheine) wird bei Vorlage des Kassenbons und des Personalausweises eine neue Karte bzw. ein neuer Gutschein für den ab Vorlagedatum verbliebenen Zeitraum für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ausgestellt. Bei Verlust der Karte/des Gutscheins und des Kassenbons sowie generell bei Karten/Gutscheinen unter einem Wert von 50,- € erfolgt kein Ersatz.
  • c) Bei Verlust der Karte/des Gutscheins und des Kassenbons im Pistenbereich wird die zum Zeitpunkt der Verlustanzeige höchstmögliche Inanspruchnahme der Piste an diesem Tag berechnet. Geht nur die Karte auf der Piste verloren, so wird bei Vorlage des Kassenbons zeitzonengenau an der Nachzahlkasse abgerechnet.
  • d) Stundenkarten, Tageskarten und Dauerkarten sind nicht übertragbar. Bei Nutzung durch Nichtberechtigte hat SNOW DOME Bispingen das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der SNOW DOME Bispingen behält sich vor, in Einzelfällen die Nutzung von Jahreskarten aufgrund von Sonderveranstaltungen einzuschränken. In diesen Fällen wird der Kunde mind. 4 Wochen vor der Sonderveranstaltung durch einen Aushang im SNOW DOME Bispingen informiert.
  • 2. Rücktritt
    Bei der Buchung von Leistungen gemäß Ziffer II-IV für Gruppen (Teilnehmerzahl mind. 15 Personen) hat der Kunde das Recht, gegen Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes sind folgende Stornogebühren vereinbart: • Bis 4 Monate vor dem gebuchten Datum, kostenfrei • Bis 2 Monate vor dem gebuchten Datum 15 % des Entgeltes • Bis 1 Monat vor dem gebuchten Datum 30 % des Entgeltes • Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Datum 60 % des Entgeltes • Bis einschließlich dem 2. Tag vor dem gebuchten Datum 75 % des Entgeltes • Ab 1 Tag oder bei Nichtinanspruchnahme am Tag der Leistung 100 % des Entgeltes Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
  • 3. Haftung
    3.1. SNOW DOME Bispingen haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn SNOW DOME Bispingen die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SNOW DOME Bispingen beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von SNOW DOME Bispingen steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich.
    3.2. Für Schäden und Vertragsstörungen jeglicher Art, außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wird bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit die Haftung auf € 250.000,00 bei Sachschäden beschränkt. Alle Ansprüche gegen SNOW DOME Bispingen verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung , bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen und nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    3.3. Für Diebstahl und Abhandenkommen von persönlichem Eigentum innerhalb der Anlage haftet SNOW DOME Bispingen nur, wenn der Schaden auf einer von SNOW DOME Bispingen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Für alle Schadensersatzansprüche gegen SNOW DOME Bispingen wird die Haftung auf €1Mio. bei Personenschäden und auf €250.000,- bei Sachschäden beschränkt.
    3.4. Zurückgebliebene Gegenstände des Kunden werden auf Verlangen des Kunden nachgesandt. Die Kosten und das Risiko hierfür trägt der Kunde. Fundsachen werden im SNOW DOME Bispingen drei Monate aufbewahrt. Nach Fristablauf dürfen die Sachen von der SNOW DOME Bispingen vernichtet werden. Ausgenommen sind Gegenstände mit einem erkennbaren Wert, die dem lokalen Fundbüro übergeben werden.
    3.5. Die Änderungen aller vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde willigt ein, dass die Vertrags- und Abrechnungsdaten in Datensammlungen geführt werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Verträge dient. Sollten einzelne Bestimmungen dieser (und der nachstehenden) Vertragsbedingungen unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Verträge insgesamt und der übrigen Vertragsbedingungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Soltau/Lüneburg.

    II. Zutritt zur Skihalle und Nutzung der Liftanlagen
  • 1. Der Erwerb des SNOW AREA Tickets berechtigt den Kunden zum Zutritt zur beschneiten Fläche und zur Nutzung der Liftanlagen für die Dauer der gebuchten Zeit. Auf alle Karten wird eine Pfandgebühr erhoben, die bei Rückgabe der Karte erstattet wird. Für verloren gegangene und defekte Karten wird die Pfandgebühr nicht zurück erstattet. Bei Überziehung der vom Gast gebuchten Zeit, fällt die Zahlung einer Nachgebühr in Höhe der Differenz zum nächst höheren Tarif an.
  • 2. Die Nutzung der beschneiten Fläche sowie der darauf befindlichen Einrichtungen, wie z. B. Funpark oder Rodelbahn, erfolgt generell auf eigene Gefahr. Der Fahrstil ist den Hallenbedingungen anzupassen, so dass Dritte nicht gefährdet werden. Der Zutritt zur beschneiten Fläche ist nur mit Ski, Snowboards, bei Rodlern und Incentiveteilnehmern nur mit festem Schuhwerk (keine Turnschuhe, Sandalen etc.) auf den für diese Bereiche zugewiesenen Flächen gestattet.
  • 3. Die Einbringung von anderen Gegenständen muss von SNOW DOME Bispingen genehmigt werden. Das Einbringen von Gläsern oder Flaschen auf die Skipiste sowie mitgebrachte Speisen und Getränke ist untersagt. Für Benutzer des Funparks sowie für Kinder bis 6 Jahre besteht Helmpflicht. Des Weiteren besteht auf dem gesamten Pistenbereich eine Pflicht zum Tragen von Handschuhen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Verstoß, gegen die Nutzungsregeln kann mit dem Verweis der Skipiste geahndet werden.
  • 4. Die Benutzung der Liftanlagen erfolgt gemäß den ausgehängten Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Technik- und besucherbedingte Wartezeiten sind möglich und berechtigen nicht zur Stornierung der gebuchten Leistung oder deren Erstattung, sofern die gebuchte Leistung nachgeholt werden kann. SNOW DOME Bispingen behält sich vor, Teile der technischen Anlagen zu schließen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung gebuchter Leistungen entsteht, solange der Fahrbetrieb weiterhin gewährleistet ist.
  • 5. Das SNOW AREA Ticket ist nicht übertragbar.
    Es verbleibt als wieder verwendbarer Datenträger im Eigentum von SNOW DOME Bispingen. Bei Missbrauch hat SNOW DOME Bispingen das Recht, die Eintrittskarte entschädigungslos einzuziehen. SNOW DOME Bispingen behält sich die Erhebung von Schadenersatzansprüchen vor.
  • III. Ski- und Snowboardschule “SPORT SCHULE”
    Die Anmeldung zum Ski- und Snowboardkurs berechtigt den Kunden zur Teilnahme am gebuchten Kurs. Die Anmeldung ist in mündlicher, fernmündlicher und schriftlicher Form verbindlich. Teilnehmer, die nicht in der Lage sind, den Anforderungen des jeweiligen Kurses zu genügen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern durch sie der Kursbetrieb erheblich gestört wird. Dies gilt auch, wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen die Teilnahme an dem Kurs für den Skilehrer und die anderen Teilnehmer unzumutbar wird. Ein Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen besteht nicht. Der Kunde hat das Recht, bis 3 Tage vor Kursbeginn gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 15,00 auf einen anderen Termin umzubuchen oder bis eine Woche vor Kursbeginn gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 15,00 zurückzutreten. Bei späterem Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr erhoben, es sei denn, die Stornierung kann durch Beibringen eines ärztlichen Attestes ausreichend begründet werden. Die Gutschrift erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %. Erscheint ein Gast nicht rechtzeitig zu Kursbeginn, erlischt damit sein Anspruch auf Teilnahme.
    • SNOW DOME Bispingen kann vom Vertrag zurücktreten und den Kurs ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bei Gruppenkursen nicht erreicht wird.
    • SNOW DOME Bispingen behält sich ebenfalls ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Durchführung eines Kurses aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. technischer Defekt, Erkrankung des Lehrers) nicht möglich ist.
    • In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich informiert, ihm wird die Kursgebühr erstattet oder ein neuer Termin genannt.
    • Weitergehende finanzielle Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  • IV. Materialvermietung
    Der Erwerb der Tickets berechtigt den Kunden zur Nutzung des entsprechenden Materials in der Skihalle. Die Ski verfügen über eine hochwertige Sicherheitsbindung. Bei allen Ski-Bindungen wird regelmäßig geprüft, ob die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen. Hiervon ausgehend wird aufgrund der persönlichen Kundenangaben von Alter, Geschlecht, Gewicht, Körpergröße und Fahrkönnen der persönliche Einstellwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Sohlenlänge bei dem Skischuh die Einstellung manuell vorgenommen. Eine elektronische Überprüfung der Einstellwerte mit einem Messgerät erfolgt nicht. Snowboards und Snowblades sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet. Alle Materialien werden regelmäßig geprüft und entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik. Für das Anlegen der Ausrüstung ist der Kunde selbst verantwortlich. Das Leihmaterial ist nach Verlassen der Piste unverzüglich zurückzugeben. Jeder Versuch, Ausrüstungsgegenstände des SNOW DOME Bispingen aus dem Gebäude zu entwenden, hat – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – die Erstattung einer Strafanzeige zur Folge, ferner die Erteilung eines Hausverbots. Bei Beschädigungen des Verleihmaterials, ist SNOW DOME Bispingen berechtigt, als pauschale Entschädigung 50 % des Neuwertes des Leihmaterials zu verlangen, SNOW DOME Bispingen behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden ist.

    V. Gastronomie
  • 1. Der Besteller von gebuchten Reservierungen/Leistungen in den verschiedenen Restaurantbetrieben bzw. gastronomischen Bereichen des SNOW DOME Bispingen hat das Recht, gegen Zahlung einer Gebühr vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktrittes, der schriftlich erklärt werden muss, werden folgende Gebühren vereinbart:
    • Bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum kostenfrei.
    • Bis 2 Monate vor Veranstaltungsdatum 15 % des Auftragsvolumens.
    • Bis 1 Monat vor Veranstaltungsdatum 30 % des Auftragsvolumens.
    • Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum 60 % des Auftragsvolumens.
    • Bis einschließlich dem 4. Tag vor Veranstaltungsdatum 75 % des Auftragsvolumens.
    • Ab 2 Tage vor der Veranstaltung bis zum Tag der Veranstaltung selbst 100 % des Auftragsvolumens.
    Dem Besteller bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe der Entschädigung entstanden ist.
  • 2.Die für die Veranstaltungen erforderlichen behördlichen oder privaten Genehmigungen sind vom Besteller rechtzeitig einzuholen und mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung vorzulegen. Eine Versagung oder Rücknahme der Genehmigung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Verminderung der vereinbarten Bestellmenge muss SNOW DOME Bispingen spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Es gelten die Regelungen gem. vorstehender Ziff. 1. 3. Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke mitzubringen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. In diesen Fällen behält sich SNOW DOME Bispingen vor, eine Gebühr zu berechnen. Hat SNOW DOME Bispingen Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie in Fällen höherer Gewalt, kann SNOW DOME Bispingen vom Vertrag zurücktreten. Kann SNOW DOME Bispingen die Räumlichkeiten oder bestellten Speisen und Getränke nicht zur Verfügung stellen bzw. liefern, kann sie vom Vertrag zurücktreten. SNOW DOME Bispingen verpflichtet sich, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die seitens des Kunden bereits erbrachten Leistungen zu erstatten.
  • 4. Sind vom Besteller eigene elektrische Anlagen vorgesehen, stimmt SNOW DOME Bispingen nur dann der Nutzung in ihren Räumen zu, wenn vom Besteller die anerkannten Regeln der Technik unter besonderer Berücksichtigung der BGV C1. VDE sowie der VersstättVo in der jeweils gültigen Fassung beachtet wird.
    Der anfallende Stromverbrauch wird dem Besteller nach den jeweils gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet. Eine pauschale Berechnung steht SNOW DOME Bispingen frei.
    Die Einbringung von schweren und/oder sperrigen Gegenständen oder von sonstigen gefährlichen Gegenständen bedarf der grundsätzlichen Genehmigung durch SNOW DOME Bispingen. Werbung sowie Verkauf und Vertretung von Waren sind nur mit vorheriger Zustimmung der SNOW DOME Bispingen gestattet.
    Das Gleiche gilt für Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Verkaufsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen in den Räumen der SNOW DOME Bispingen.

Stand: 11.09.2013