Versandkostenaufstellung und Lieferung

7.       Lieferung, Verfügbarkeit von Produkten, Eigentumsvorbehalt

 

7.1.     Sollte GGE während der Bearbeitung einer Bestellung feststellen, dass bestellte Produkte nicht verfügbar sind, wird sie dies und, falls das Produkt in absehbarer Zeit wieder verfügbar sein wird – soweit möglich – die voraussichtliche Lieferzeit mitteilen. Hat der Kunde in einer Bestellung unterschiedliche Produkte bestellt, ist GGE berechtigt, die lieferbaren Produkte, trotzdem an den Kunden zu versenden, soweit dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

7.2.     Die Lieferung der Produkte erfolgt ausschließlich per E-Mail zum Selbstausdrucken.

7.3.     Soweit sich GGE zur Übermittlung Versanddienstleistern bedient, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übernahme der Sendung an die Transportperson auf den Kunden über (§ 447 BGB). GGE übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Sendungen.

7.4.     Für eine verzögerte Zustellung von Waren, den Verlust von Waren oder für sonstige Schäden, die auf fehlerhaften Angaben des Kunden bei der Bestellung beruhen (z.B. falsche Adressangabe oder Schreibfehler), übernimmt der RPW keine Haftung. Mehrkosten, die dem RPW aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden entstehen (z.B. wiederholte Zustellung des Produkts) gehen zu Lasten des Kunden.    

7.5.     Die GGE ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.

7.6.     Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch die GGE berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird sie eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

7.7.     Eine Lieferung der Gutscheine oder Tickets erfolgt nach Zahlungseingang.

7.8.     Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Produkte bzw. Waren im Eigentum der GGE.