AGB´s Gutscheinshop Sportpark GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutscheinshop Sportpark GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich
Diese AGB´s gelten für alle von der Sportpark GmbH & Co. KG, Seestraße 18, 77746 Schutterwald (nachstehend „Sportpark GmbH & Co. KG“) ausgestellten Gutscheinen.
Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungengelten, gehen diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Datenschutz
Sportpark GmbH & Co. KG nutzt Person bezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüber hinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzlicher Ausnahme Tatbestand vorliegt.
3. Bezahlung und Warenerhalt
Der Gutschein kann mittels der angegebenen Zahlungsmittel bezahlt werden.
Die Bereitstellung des Gutscheines erfolgt als Download im Shop. Boxen werden innerhalb von 7 Werktagen über den Postweg Versand.
4. Reklamation bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Sportpark GmbH & Co. KG Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.
5. Gültigkeitszeitraum
Alle Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum, sofern auf dem Gutschein keine spezielle Frist zur Einlösung abgedruckt ist. Der Gutschein ist gültig, wenn der fällige Betrag vollständig bezahlt wurde. Bis zur
vollständigen Zahlung bleiben alle Gutscheine im Eigentum der Sportpark GmbH & Co. KG und dürfen vom Kunden nicht eingelöst werden. Wir sind zur Stornierung
des Gutscheins berechtigt, sofern keine firstgerechte Zahlung erfolgt. Einer gesonderten
Mahnung oder Fristsetzung bedarf es hierfür nicht. Entstandene Aufwendungen wie z.B. Portoaufwendungen sind in jedem Fall zu zahlen.
6. Einlösung
Sportpark GmbH & Co. KG Gutscheine können bei den jeweils unter www.gurado.de/sportpark-gruppe/ angegebenen Partnern eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden.
Sollte der „Wertgutschein“ die Konsumation geringer ausfallen als der Wert des Gutscheines, erhalten Sie eine weitere Gutschrift. Bei allen Gutscheinen erfolgt die Rechnungslegung ohne Steuernachweis, da dieser erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ausgestellt werden kann, das heißt, wenn die Gutscheineinlösung erfolgt (UstG).
7. Berechtigung bei Einlösung
Die Sportpark GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein- Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen.
Der Gutschein Inhaber hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und / oder der Einlösecode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt. Andernfalls ist die Sportpark GmbH & Co. KG unverzüglich darüber zu Informieren.
8. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines Sportpark GmbH & Co. KG Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.
9. Abbildung und Darstellung
Abweichungen bei Abbildungen der zum Verkauf stehenden Gutscheine sind möglich.
Irrtümer und Änderungen der Artikel vorbehalten.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen Sportpark GmbH & Co. KG und einem Kunden ist der Sitz der Sportpark GmbH & Co. KG. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.