Allgemeine Geschäftsbedingungen 
Welling GmbH

 

  1. Geltungsbereich:
    Die Geschäftsbedingungen gelten für:  
    -Beherbergungsverträge      
    -Verträge betreffend der Überlassung von Bankett- und 
      Konferenzräumen             
    -Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen
      (Bankette, Seminare, Tagungen, etc.) sowie der damit
      zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels
  2. Vertragsabschluss        
    Wird ein Hotelzimmer, Bankettraum oder eine Leistung bestellt und durch das Hotel zugesagt, so ist ein Vertrag zustande gekommen. Wir erwarten von Ihnen eine schriftliche Bestellung, die wir Ihnen dann auch umgehend schriftlich bestätigen.      
    Grundsätzlich ist die Schriftform nicht erforderlich; eine telefonische Bestellung und eine Zusage würden für das Zustandekommen des Vertrages ausreichen.        
  3. Options- und Kontingent-Reservierungen    
    Reservierungen von Leistungen, die zunächst nur das Hotel binden, wandeln sich in eine feste Buchung um, wenn der Kunde nicht innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist seinen Rücktritt von der Reservierung erklärt. Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt spätestens 1 Monat vor Beginn der Leistungserbringung schriftlich dem Hotel erklärt werden.         
  4. Leistungen    
    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Besteller bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Besteller ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen und Auslagen des Hotels an Dritte zu ersetzen. 

    Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Bestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungserbringung mehr als 6 Monate, so ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.   

    Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Hotelzimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe hat bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Reservierte Zimmer müssen bis 19:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel das Zimmer anderweitig abgeben. So entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.               

    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räume. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  5. Abrechnung
    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich vor Ort bei Abreise im Hotel. Rechnungen können nur bei vorliegender schriftlicher Kostenübernahmebestätigung durch Ihre Firma zugeschickt werden. Die zugesandten Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tage ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Eckzinssatz der EZB zu berechnen, sowie die Daten an Dritte weiterzugeben. Das Hotel ist jederzeit berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Werden die vom Hotel erbetenen Vorauszahlungen nicht zum vereinbarten Termin geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von der getroffenen Vereinbarung.   

    Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.         
  6. Rücktritt des Bestellers
    Ein Rücktritt des Bestellers von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des 
    Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem 
    Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche 
    Leistungen nicht in Anspruch nimmt.    
    Der Gast haftet, wenn er die bestellte Leistung nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§ 552 BGB).      

    Es werden folgende Stornierungskosten vereinbart:              
    a) 59. bis 30. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin             
            20 % des vereinbarten Preises    
    b) 29. bis 14. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin                             
            40 % des vereinbarten Preises     
    c) 13. bis   7. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin                            
            60 % des vereinbarten Preises     
    d)   6. bis   0. Tag vor Ankunft/Veranstaltungstermin                            
            80 % des vereinbarten Preises     

    Die oben angegebene Staffelung gilt für die Vermietung von Hotel- und Veranstaltungsräumen. Von der gastronomisch vereinbarten Leistung berechnen wir 60 % des vereinbarten Preises.          

    Bei einem Rücktritt 60 Tage oder mehr vor Beginn des Leistungszeitraumes sind nur in besonderen Fällen (Messen, Großveranstaltungen) Stornierungskosten zu leisten.         

    Bei Kleingruppen bis 5 Personen werden bis 5 Tage vor Ankunft keine Stornogebühren berechnet. Bei Individualgästen, Einzelreservierungen, werden bis 24 Stunden vor Anreise keine Stornogebühren berechnet.
  7. Rücktritt des Hoteliers   
    Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. über die Identität des Bestellers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.            
  8. Eingebrachte Sachen    
    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum 100fachen des Nettozimmerpreises, höchstens 3.000 €. Für Geld oder Wertgegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung. Sofern diese im Tresor des Hotels deponiert werden, gilt die Haftungsgrenze der Versicherung.         

    Soweit der Gast einen Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel-grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.             

    Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, auch wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.        

    Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbe-wahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, auch wegen grober Fahr-lässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.        

    Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.
  9. Gerichtsstand
    Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Moers.

 

Bildquellen:
Agentur Berns
Welling GmbH
und privat

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