Allgemeine Geschäftsbedingungen

GASTAUFNAHMEVERTRAG

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform!
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden (außer in den nachfolgend aufgeführten Fällen der Um- & Abbestellung).
Gibt die unten bezeichnete Hotelbetriebsgesellschaft die Führung des Hotels auf und führt eine andere Gesellschaft den Hotelbetrieb weiter, ist der bisherige Betreiber berechtigt, durch schriftliche Anzeige gegenüber dem Gast alle Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag auf den neuen Betreiber zu übertragen, der damit dann Vertragspartner des Gastes wird, ohne dass dem Gast ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht zusteht.

Bereitstellung

Reservierte Zimmer stehen ab 15.00 Uhr zur Verfügung
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

Um- & Abbestellung

LOGIS – Individualgast:
Die Frist der Abbestellungen entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer (Tage vor Ankunft/jedoch mind. 2 Werktage) und kann nur schriftlich erfolgen.

LOGIS – Individualgast / gültig für gebuchte Angebote
bis 7 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
ab 6 Tage vor Ankunft = Stornokosten bis zu 60% des vereinbarten Arrangements
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Stornoversicherung bei unserem Partner Allianz Versicherung.

LOGIS – Individualgast: / MESSE
bis 35 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 28 Tage vor Ankunft = bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
bis 21 Tage vor Ankunft = bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
bis 14 Tage vor Ankunft = bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte

LOGIS – (ab 10 Personen – Gruppen-Arrangement)
Für Kontingente von mehr als 10 Personen (Gruppen-Arrangement) gelten folgende Ab- und Umbestellungsfristen:
bis 90 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich
bis 60 Tage vor Ankunft = bis zu 50% der vereinbarten Logisnächte
bis 45 Tage vor Ankunft = bis zu 20% der vereinbarten Logisnächte
bis 10 Tage vor Ankunft = bis zu 10% der vereinbarten Logisnächte
Das Ringhotel Winzerhof ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergebung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den Gesamtverlust an das Ringhotel Winzerhof zu zahlen:
80% vom Logispreis
60% vom Pensionspreis
Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer verpflichtet, dem Ringhotel Winzerhof bis 14 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

Kreditkarten

Folgende Kreditkarten werden honoriert:
Master Card, Visa, EC-Cash und Maestro
Für spezielle Angebote werden keine Kreditkarten akzeptiert. Zahlung mit EC-Cash, Maestro oder Bar.
Gutscheine (Vouchers) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditkartenabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

Ausschluss Dritter

Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.

Haftung

Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch die selbst oder Ihrer Gäste verursachten Schäden.
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung, der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleistet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des § 702 BGB (das 100-fache des Zimmerpreises, max. 3500 €). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld & Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zum Betrag von 750 € gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.

Abreise

Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10 Uhr mitzuteilen. Die Abreise sollte bis 11 Uhr erfolgen oder andernfalls eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.

Namensnennung

Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Hotelier.

Veranstaltungen

Für vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit:

20 – 50 Teilnehmer = 6 Wochen
bis 100 Teilnehmer = 8 Wochen

Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandersparnis von 20 %. Auf Vereinbarungen von Verzehr wird zu bis zu 48 Std. vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 40 % gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert.
Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahlt.

Deposit

Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern keine Terminangabe – spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

Verbindlichkeit von Angeboten

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss können die Preise um den entsprechenden, anteiligen Betrag angepasst werden, falls diese Steuer oder Abgabe aus rechtlichen Gründen nicht vor Ort abgeführt werden kann.

Zahlung Gastrechnungen

Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen.

Rechnungsstellung

Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.
Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von 1% (je angefangener Monat) belegt.

Weckaufträge

Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Fundsachen

Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungspflicht von 4 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der örtliche Sitz des Hotels.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig Wiesloch vereinbart.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind durch vorstehende Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Ringhotel WINZERHOF Rauenberg
Bahnhofstraße 4-8, 69231 Rauenberg, Tel. 06222-9520
Familie Menges
E-Mail winzerhof(at)ringhotels(dot)de oder info(at)winzerhof(dot)net
Internet www.winzerhof.net