Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gastronomie Lokremise AG (nachfolgend: Gastronomie Lokremise AG), rechtmässigen Betreiberin eines GURADO Gutschein-Systems.

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen von Gastronomie Lokremise AG und die damit verbundenen Onlinebestellungen sowie weitere Onlinedienste unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung von Gastronomie Lokremise AG sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

2. Gutscheine

Bei Online-Gutscheinen ist zu beachten, dass diese von Gastronomie Lokremise AG mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken Gastronomie Lokremise AG kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste mit einem GURADO Gutschein System eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen von Gastronomie Lokremise AG abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens von Gastronomie Lokremise AG, falls jemand versucht, mehrere Gutscheine mit dem gleichen Code einzulösen, selbst wenn der Ersteinlöser nicht der rechtskräftige Inhaber des Gutscheines sein sollte. Vielmehr kann gegen den Aussteller mit Betrugsabsicht sofort eine strafrechtliche Untersuchung (Urkundenfälschung) in die Wege geleitet werden.

Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens von Gastronomie Lokremise AG, das Besitzrecht des Einlösers zu überprüfen. Beim Einlösen wird lediglich überprüft, ob die entsprechende GURADO-Gutscheinnummer wirklich vom System freigegeben und ob der entsprechende Gutschein auch wirklich bezahlt wurde.

Die GURADO-Gutscheine sind gemäss Datum und Gültigkeitsdauer auf dem Gutschein gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gastronomie Lokremise AG nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages. Gastronomie Lokremise AG ist nicht verpflichtet, nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Betrieb erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen. Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte Gastronomie Lokremise AG aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die GURADO-Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf Gastronomie Lokremise AG als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurück gegriffen werden.     

3. Lieferung

Gastronomie Lokremise AG wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes (hier GURADO-Gutscheine) nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag, resp. vom Abschluss zurücktreten. Schadenersatz infolge Verzuges oder Unmöglichkeit von Lieferungen können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für Schadenersatzansprüche infolge entgangenen Gewinnes oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des Käufers - insbesondere auf Lieferung - sowie auf die durch das Produkt allfällig entstandenen Risiken und Nebenwirkungen, sind ausgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware (hier GURADO-Gutscheine) dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager, resp. den Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Gastronomie Lokremise AG die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden trägt dieser jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei Gastronomie Lokremise AG.

4. Bezahlung

Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird Ihnen der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Widerrufsrecht

Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht.

6. Mängel

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware, resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird Gastronomie Lokremise AG die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines GURADO-Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

7. Kundendaten

Gastronomie Lokremise AG ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Sorgfaltspflicht im Umgang mit sensiblen Kundendaten.

8. Abschliessende Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB)  berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), ist St. Gallen, Schweiz.