Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für ESPITAS Gutscheine

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle von der ESPITAS GmbH & Co.KG, Weimarische Str. 15f, 99099 Erfurt  (nachstehend ″ESPITAS″), ausgegebenen Gutscheine. Soweit für einzelne Gutscheinarten besondere Bedingungen gelten, gehen diese dann diesen ″Allgemeinen Geschäftsbedingungen″ vor.

2. Datenschutz

ESPITAS nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Eine Verwendung für darüberhinausgehende Zwecke findet nur statt, sofern eine Einwilligung des Betroffenen oder ein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegen.

3. Gerichtsstand, Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen ESPITAS und einem gewerblichen Kunden ist der Sitz von ESPITAS. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch

Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines ESPITAS Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.

5. Gültigkeitszeitraum

ESPITAS Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine für 3 Jahre ab Ausstellung gültig. Jedoch behält sich ESPITAS vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website www.ESPITAS.de/gutscheine rechtzeitig angekündigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen. Er erhält den Gegenwert dafür spesenfrei per Überweisung ausbezahlt.

6. Einlösung

ESPITAS Gutscheine können in den ESPITAS Restaurants zu den Öffnungszeiten eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Restwerte verbleiben bis zur vollständigen Einlösung als Gutscheinwert. Bei Verlust eines ESPITAS Gutscheins ist kein Ersatz möglich. 

7. Berechtigung bei Einlösung

ESPITAS ist nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit des Einlösungscodes hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein und/oder der Einlösungscode nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und ESPITAS unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.

8. Erfüllung

Beim Kauf eines ESPITAS Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von ESPITAS zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.

9. Mehrfacheinlösung

Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung eines ESPITAS Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung.

10. Firmenkunden

Firmenkunden ist es nicht gestattet, erworbene ESPITAS Gutscheine weiter zu veräußern, weder an private Endkunden oder gewerbliche Nutzer. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch ESPITAS.

Stand: 01/24

Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wird in den AGB auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.