Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FREELIFE Outdoorsport GmbH., Parzerweg 65, A-4203 Altenberg/Standort Palfau 102, 8923 Landl, Stand 30.1.2020

FREELIFE Outdoorsport GmbH. wird im folgenden Text kurz FREELIFE benannt.
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von FREELIFE per E-Mail, telefonisch oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich.

2. Stornoregelungen:

Bis zum 30.Tag vor der Tour 20%, vom 29.-22.Tag vor der Tour 30%, vom 21.-15.Tag vor der Tour 40%, vom 14.-7.Tag vor der Tour 60%, ab dem 6.Tag vor Tourbeginn 90%,
bei Nichterscheinen zur Tour 100% des Gesamtpreises. Wir weisen darauf hin, dass Schlechtwetter nicht als Stornogrund gilt.

Für Unterkünfte gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs.

3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Bei allen Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmeranzahl von vier Personen Voraussetzung. Im Falle des Nichtzustandekommen der Tour wird die Stornierung spätestens 1 Tag vorher mitgeteilt. Die Teilnehmer erhalten diesfalls das Entgelt zurückbezahlt und werden ansonsten keine weiteren Rechtfolgen aus der Stornierung ableiten. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.


4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Programm oder der homepage, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen. Gesundheitliche Einschränkungen, die eine Gefährdung darstellen könnten, sind dem Guide vor der Tour bekannt zu geben.


5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.


6. Jeder TeilnehmerIn ist sich dessen Bewusst, dass er/sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von FREELIFE werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine umfangreiche Einführung vom Tourenleiter erteilt. FREELIFE Outdoorsport weist ausdrücklich darauf hin, dass Risiken bestehen und daher nicht gänzlich auszuschließen sind. Insbesondere „objektive Gefahren“ in der Natur wie Steinschlag, plötzlich ansteigender Wasserstand, unvermutete Rückläufe oder Gegenstände wie Äste und Steine im Wasser sind unter Umständen nicht vorhersehbar und können eine Gefährdung eines Teilnehmers darstellen, die vom Tourguide nicht beeinflusst oder vorhergesehen werden können. Bei allen Wildwassertouren besteht zudem das Risiko aus dem jeweiligen Boot hinauszufallen, was ein selbstständiges Schwimmen im Fluss erfordert. Dabei können Strömungen, Unterspülungen, Strudel, Baume, Felsen, Brückenpfeiler Rückläufe und Sonstiges als Gefahrenquellen vorkommen. Wir weisen darauf hin, dass die CE genormten Schwimmwesten als Schwimmhilfen dienen und nicht vor Ertrinken schützen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber FREELIFE Outdoorsport GmbH und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. FREELIFE haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.


7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich im zumutbaren Rahmen gegenseitig unterstützen.


8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände welche die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel: Zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten von Teilnehmern), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. FREELIFE ist berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten. Soweit diese Umstände nicht im Verschulden des Teilnehmers liegen, wird der Veranstalter das Entgelt teilweise oder ganz zurückbezahlen. Weitere Forderungen können aus dem Rücktritt nicht beansprucht werden.


9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden. Allfällige Ansprüche gegen den Veranstalter sind bei diesem binnen Monatsfrist unter Angabe des erlittenen Schadens und der Umstände des Schadenseintrittes geltend zu machen.

10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. FREELIFE übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten und es entstehen auch keine Ansprüche bei Verlängerung oder Verkürzung der angeführten Zeitdauer.


11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programmes. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.


12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Urfahr-Umgebung. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.


13. Preis- und Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.


14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle FREELIFE Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.


Besondere Bedingungen für FREELIFE Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 8 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf der Enns ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt – der Tourguide gibt die erforderliche Ausrüstung an die Teilnehmer. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für grob fahrlässige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.


Beförderungsbedingungen für Kajak-, Mini Raft- und SUP Touren:
Neben den Punkten 1-21 gelten für diese Touren folgende Punkte:
22. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wiederherzustellen.
23. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sowie Felsen in der Strömung, Unterspülungen und Brückenpfeiler sind zu meiden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von FREELIFE im Boot mitfährt. Vor der Tour erfolgt die Einschulung am Ufer. Die Begleitung der Gruppe wird vom Tourenguide mit einem eigenen Boot durchgeführt. Im Rahmen der Möglichkeiten weist er auf Gefahrenstellen hin und erteilt Anweisungen betreffend der idealen Fahrtroute. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen. FREELIFE übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.

Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
24. Die Begehung eines Canyons erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders vorsichtig zu bewegen und im Bedarfsfall abzustützen. Lose liegende Steine und rutschige Passagen sollen nicht als Tritte benutzt werden. Als Tritte sind stabile Felsplatten oder feiner Schotter/Sand zu empfehlen.
25. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. Teilnehmer dürfen nicht alleine an Steilabbrüchen herantreten oder alleine zurück bleiben oder alleine vorausgehen. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen, weshalb der Helm immer am Kopf getragen werden muss.
26. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
27. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und während der Tour eine genaue Einschulung im Umgang mit dieser Ausrüstung.
28. Gesprungen darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung am eng am Körper hält und nur mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefedert werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind stabile Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen (Turnschuhe).
29. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführers diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.

Besondere Bedingungen für FREELIFE Verleih-Ausrüstung:
30. Unternehmungen mit Verleih-Ausrüstung von FREELIFE erfolgen ohne Tourenleiter – der begleitende Tourenleiter vermittelt das nötige Wissen, praktische Vorbereitungsübungen für die Fahrt und unterstützt die Teilnehmer während der Fahrt so gut als möglich um die Tour sicher durchführen zu können. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr.
Besondere Bedingungen für Hochseilgarten-Aktivitäten
31. Die Benützung des Hochseilgartens ist nur nach erfolgter Einschulung im Übungsparcours erlaubt.
32. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ständig zwei Sicherungsgeräte „Smart Belay“ und beide mit geschlossenem Verschluss in den gelb markierten Sicherungsstahlseilen am Start und während des Parcours eingehängt sind. Beim Umhängen von einer Station in die nächste darf nur 1 Sicherungskarabiner ausgehängt und ins Sicherungsseil der nächsten Station sofort wieder eingehängt werden. Erst wenn der Sicherungskarabiner verschlossen im Stahlseil hängt, darf der nächste Sicherungskarabiner umgehängt werden. Die Sicherungsgeräte „Smart Belay“ dürfen nur direkt bei den gelben Markierungen in die Sicherungsstahlseile eingehängt werden.
33. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Klettergurt verschlossen ist und enganliegend an den Körper angepasst ist, sodass ein herausrutschen in jeder denkbaren Situation unmöglich ist.

34. Der Kletterhelm muss im gesamten Bereich des Hochseilgartens am Kopf getragen werden.

35. Flying Fox Strecken dürfen nur benutzt werden, wenn die gesamte Seilrutsche frei ist, d.h. es darf sich keine Person in der zu befahren Strecke befinden und die Sicherungsgeräte des Vorgängers sind bereits in die nächste Station umgehängt.

36. In einer Station darf sich nur 1 Personen befinden und pro Plattform maximal 3 Personen.

Besondere Bedingungen für Klettersteig- und Flying Fox Alpin Touren:
37. Nach erfolgter Einschulung hat jeder Teilnehmer eigenverantwortlich darauf zu achten, dass bei Klettersteigpassagen, d.h. bei Felspassagen die mit einem Stahlseil versehen sind, immer die 2 Sicherungskarabiner des Klettersteigsets gegengleich im Stahlseil eingehängt sind. Beim Umhängen an Verankerungspunkten des Stahlseils darf jeweils nur 1 Karabiner umgehängt werden. Erst wenn der erste Karabiner wieder verschlossen im Stahlseil eingehängt ist, darf der zweite Karabiner umgehängt werden. Grundsätzlich gilt: Sobald ein Sicherungsstahlseil vorhanden ist, müssen beide Sicherungskarabiner des Klettersteigsets dort eingehängt sein.

38. Bei den Flying Fox Strecken muss erst die Stahlseilrolle in das Stahlseil eingehängt werden, dann der Stahl – Sicherungskarabiner und erst dann die beiden Karabiner des Klettersteigsets nacheinander in den Stahlkarabiner einhängen. Beim Landeplatz des Flying Fox muss zuerst der erste Karabiner des Klettersteigsets in das Stahlseil des Klettersteigs, dann der zweite Karabiner gegengleich ins Stahlseil gehängt werden. Anschließend wird die Seilrolle mit Stahlkarabiner am Klettergurt eingehängt.

Besondere Bedingungen für Höhlentouren:

39. Teilnehmer dürfen sich nicht eigenständig von der geführten Gruppe entfernen.
Fotos/Filme:

40. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Sportveranstaltungen Fotos und/oder Filme angefertigt werden können und zu Werbezwecken veröffentlicht werden können. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Filme, welche während einer Veranstaltung aufgenommen wurden, unentgeltlich zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Sollte das nicht erwünscht sein, bitte auf der Teilnehmerliste unter sonstige Anmerkungen „keine Fotos“ eintragen.

Datenschutz:

41. Personenbezogene Daten werden entsprechend der DSGVO behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Postadressen können für postalische Information verwendet werden – wenn sie das nicht möchten, bei der Teilnehmerliste ankreuzen. Alle personenbezogenen Daten können sie jederzeit formlos mittel Anruf, E-Mail oder schriftlich löschen lassen. Sind sie an Newsletter interessiert, so können sie die Mailadresse bei der Teilnehmerliste anführen oder auf der homepage eintragen.