Haftungsausschlusserklärung

Die Teilnahme an Biererlebnissen (z. B. Besichtigungen, Verkostungen oder Veranstaltungen) der Bergmann Brauerei erfolgt ausschließlich unter Anerkennung der folgenden Bedingungen:
Teilnahme & Eigenverantwortung

Das Betreten der Produktions- und Veranstaltungsbereiche erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Der Aufenthalt ist nur in den freigegebenen Bereichen, in geschlossenen Gruppen sowie in Begleitung von Mitarbeitenden der Bergmann Brauerei erlaubt.

Festes Schuhwerk sowie angemessene Kleidung werden empfohlen.
Sicherheitshinweise

Typische betriebliche Einrichtungen wie Treppen, Leitungen, Verrohrungen, Gerätschaften und mögliche Stolperkanten sind zu beachten.

Den Hinweisschildern sowie sämtlichen mündlichen Anweisungen des Personals sind unbedingt Folge zu leisten.

Die Teilnahme ist nicht gestattet, wenn eine Person unter Einfluss von Alkohol (außer im Rahmen der vorgesehenen Verkostungen), Drogen oder stark wirkenden Medikamenten steht.

 

Haftung

Die Teilnahme erfolgt uneingeschränkt auf eigene Gefahr.

Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Sach- oder Vermögensschäden übernimmt die Bergmann Brauerei keine Haftung.

Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

 

Altersbeschränkung

An Bierverkostungen dürfen nur Personen teilnehmen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für Alkoholkonsum erreicht haben.

Für reine Besichtigungen ohne Verkostung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren.

 

Foto- und Filmaufnahmen

Fotografieren und Filmen für private, nicht-kommerzielle Zwecke ist gestattet.

Kommerzielle Aufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Bergmann Brauerei.