Kletterwald-Ordnung

1. Die nachfolgenden Regeln sind verbindlich und werden durch den Kauf einer Eintrittskarte vom
Kletterer anerkannt.
2. Der Kletterwald Hamburg besitzt das Hausrecht und ist berechtigt, Personen, die gegen
dienachfolgenden Regeln verstoßen, aus dem Kletterwald auszuschließen. Eine Erstattung des
Kaufpreises findet in diesem Fall nicht statt. Das Hausrecht wird von allen Mitarbeitern des
Kletterwalds Hamburg ausgeübt.
3. Die Benutzung ist nur während der Öffnungszeiten und nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig.Der
Kletterwald Hamburg hat das Recht, die Anlage oder Teile der Anlage wetter- oder wartungsbedingt
(zB. bei Gewitter, Sturm) zu schließen. Muss die Anlage komplett geschlossenwerden, erhält der
Kletterer einen Gutschein.
4. Die Mitarbeiter des Kletterwalds Hamburg sind berechtigt, Kletterern den Zugang zu dem jeweils
höheren Parcours zu verweigern, wenn sie den Eindruck haben, dass der Kletterer für den höheren
Parcours (z.B. aus körperlichen Gründen) nicht geeignet ist.
5. Das Klettern ist eine sportliche Betätigung und daher grundsätzlich nicht frei von
Verletzungsrisiken. Der Kletterer benutzt den Kletterwald Hamburg einschließlich aller Plattformen,
Sicherungsmaterialien und Elemente auf eigene Gefahr. Die Verpflichtung des Kletterwalds Hamburg,
den Kletterwald in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, wird davon nicht berührt. Für Sachund
Vermögensschäden wird außer im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
Für Schäden, die durch andere Kletterer verursacht werden, haftet der Kletterwald nicht. Die Haftung
im Übrigen richtet sich nach dem Gesetz.
6. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die
Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, sind vom Klettern ausgeschlossen. Auch Schwangeren oder
Personen mit schwerem Asthma oder schweren Allergien ist das Klettern untersagt. In Zweifelsfällen
muss der Kletterer das Kletterwald-Personal ansprechen.
7. Im gesamten Kletterwald und auf dem Platz davor herrscht Rauchverbot.
8. Schmuck, Kameras, Handys, Schlüssel und andere Gegenstände des Kletterers sind so zu
verwahren, dass ein Herunterfallen ausgeschlossen ist. Ggf. sind die Gegenstände den Mitarbeitern
des Kletterwalds zu übergeben. Für dennoch heruntergefallene Gegenstände haftet der Kletterwald
Hamburg nicht.
9. Lange Haare müssen durch ein Gummiband gesichert werden. Schmuck muss abgelegt werden.
10. Jeder Kletterer ist verpflichtet, an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen, die Sicherheitsausrüstung
anzulegen und den Anweisungen der Mitarbeiter des Kletterwalds Hamburg Folge zu
leisten. Pro Plattform sind maximal zwei Personen zulässig. Pro Element ist nur eine Person
zugelassen.
11. Für Schäden, die der Kletterer dem Kletterwald vorsätzlich zufügt, haftet der Kletterer
unbeschränkt.
12. Die vom Kletterwald ausgeliehene Ausrüstung muss nach Ablauf von 2,5 Stunden wieder
zurückgegeben werden. Für Überziehungen werden 5,- EURO pro angefangene Stunde
nachberechnet.
Kletterwald Hamburg, c/o INDOO Spielwerk Betriebs GmbH & Co. KG
Ewige Weide 1, 22926 Ahrensburg