AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) und Spielbedingungen

 

Laserground Saarbrücken / Laserground GmbH

Jeder Teilnehmer muss diese AGB`s durchlesen. Er bestätigt mit seiner Reservierung/Zahlung, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist.

Bei minderjährigen Teilnehmern müssen die Erziehungsberechtigten diese Benutzungsregeln durchlesen und mit den minderjährigen Teilnehmern durchsprechen. Die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift, die Benutzungsregeln durchgelesen, verstanden und den minderjährigen Teilnehmern vermittelt zu haben. Laserground/LaserTag ist ein Trendsport. In einer dunklen Spielarena versuchen mehrere Spieler, ausgestattet mit einer Laserweste und einem Infrarotsender, möglichst viele Punkte zu sammeln. Die einzige dauerhafte Lichtquelle, neben den Notausgangsleuchten, ist das Schwarzlicht. Um das Spiel zu erschweren, wird die Spielarena mit Lichteffekten, Nebel und Musik animiert. Das Spiel birgt an sich keine Gefahren. Dennoch sind Verletzungen bei einem Bewegungsspiel nie ganz auszuschließen. Um diese weitgehend zu minimieren gelten folgende Verhaltensregeln auf dem Spielfeld:

1. Der Spieler haftet für alle Defekte an der Ausrüstung durch unsachgemäße Handhabung!

2. Die Spieler müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein und nicht unter einer Beschwerde leiden, die durch das Spiel und die Licht-, Ton- und Nebel-Effekte verschlimmert werden kann.


3. Jeglicher physischer Kontakt zwischen Spielern und zwischen Spielerausrüstungen ist verboten (schlagen, drangen, halten, versperren des Weges).


4. Rennen, in die Luft springen, rückwärts laufen, hinsetzen ist im Labyrinth verboten.


5. Auf oder über Gegenstände klettern ist verboten, wie auch auf den Boden liegen und kriechen. Zudem ist es verboten mit hohen Absätzen oder ohne geschlossene Schuhe das Labyrinth zu betreten.


6. Das Verdecken der Sensoren ist untersagt.


7. Effekte, Dekorationen, Lichtquellen und Gerate dürfen nicht berührt werden!


8. Absichtliches Zielen auf Personen ist verboten!


9. Notausgange nur im Brandfall öffnen (es drohen 50 Euro.- Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige).


10. Der Spieler haftet für alle Beschädigungen an der Ausrüstung, sowie für absichtliche Beschädigung an der Dekoration und den Geraten der Spielarena.


11. Es dürfen keine eigenen Getränke und Esswaren mitgebracht werden. Ein Verstoß gegen diese Regeln wird mit Abbruch des Spiels geahndet. Einen Ersatz für die verbleibende Spielzeit erhält der Spieler in diesem Falle nicht.

Bei Nichteinhaltung der Spielbedingung haftet der Spieler für entstandene Schäden.Das Betreten des Labyrinths durch den Spieler geschieht auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden die sich im Rahmen des Spielbetriebs ereignen. Ersatzansprüche wegen einer Haftung aus unerlaubter Handlung gegen die Betreiber des Spiels, Laserground GmbH und deren gesetzliche Vertreter, oder Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen. Dies betrifft nicht Ansprüche des Spielers wegen Produkthaftung oder Ansprüche wegen einer dem Betreiber zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso nicht Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters, oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen. Laserground Saarbrücken behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nichteinverstanden sein, muss er dies dem Laserground Personal ausdrücklich mitteilen. Das Fertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist auf der gesamten Anlage von Laserground verboten. Laserground behält sich etwaige Schadensansprüche im Falle der Missachtung vor.

Stand: März 2014