Gasthaus Leiterwagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2019

 

1. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung seitens des Gasthauses Leiterwagens vorliegt und diese vom Vertragspartner unterzeichnet ist. Auftragsnehmer ist das Gasthaus Leiterwagen .  Die Reservierung von Räumen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung dieser bedarf der schriftlichen Genehmigung vom Gasthaus Leiterwagen.

2. LEISTUNGEN; PREISE

Alle angegebenen Preise für Leistungen im Gasthaus Leiterwagen sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Ändert sich nach Vertragsabschluß der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Die Bereitstellungskosten für die Räume bzw. Flächen gelten wie im jeweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen.

Werden keine gastronomischen Leistungen vereinbart, gilt ein Garantiebetrag als vereinbart, welcher für die Anzahl der Personen ( abzüglich 10 % ) Kulanz,

auch bei nicht Inanspruchnahme von Leistungen, zu Zahlen ist.

Dieser Betrag ist am Tage der Veranstaltung fällig.

Werden gastronomische Leistungen vereinbart, so sind diese in voller Höhe zu Bezahlen, auch wenn die gebuchte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Wenn die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

Die Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung 3 Monate, so behält sich das Gasthaus Leiterwagen das Recht vor Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

3. STORNIERUNGSFRISTEN / RÜCKTRITT

Werden im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart, gilt

kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen 4 Wochen vor der Veranstaltung,
Bei einer späteren Stornierung, berücksichtigen wir einen Kulanzabzug und berechnen 60% des gebuchten Auftrags.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt 8%Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc.

Für die Reservierung von Räumlichkeiten oder gastronomische Leistung kann eine Vorauszahlung in Höhe von 30%- 50 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.

5. HAFTUNG

Die Vertragspartner des Gasthauses Leiterwagen bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Gasthaus Leiterwagen in vollem Umfang für durch Sie selbst, ihre Gäste oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte verursachten Schäden gesamtschuldnerisch. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Das Gasthaus Leiterwagen kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt Gasthaus Leiterwagen zur fristlosen Löschung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

Soweit Gasthaus Leiterwagen für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen und für Rechnung des Veranstalters; der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Gasthaus Leiterwagen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mit Gasthaus Leiterwagen abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung gestellt. Gasthaus Leiterwagen haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.

Gasthaus Leiterwagen haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Ausstellungsstücke des Bestellers nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar von Gasthaus Leiterwagen im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller und Veranstalter unabhängig vom Verschulden.

6. BESONDERE HINWEISE

Reservierte Plätze werden eine halbe Stunde nach der Vereinbarten Zeit, wieder frei gegeben, wenn nicht in geeigneter Weise eine Verspätung angemeldet wird, und die weitere Reservierung möglich ist.

Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Korkgeld erhoben.

Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im übrigen –ebenso wie sonstige Gegenstände- nur mit Zustimmung von Gasthaus Leiterwagen angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an den Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Evtl. Schäden werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus dem Restaurant zu entfernen. Es erfolgt eine Lagerung nur, wenn Gasthaus Leiterwagen dem zustimmt und jeweils gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerorts bestimmt Gasthaus Leiterwagen. Bei Lagerung im Konferenz- oder Ausstellungsraum bemisst sich die Lagergebühr mindestens nach der vereinbarten Raummiete.

Sollten Störungen oder Defekte an den vom Gasthaus Leiterwagen zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Restaurant, soweit möglich, sofort für Abhilfe sorgen. Dem Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch derartige Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige Schäden des Bestellers haftet Gasthaus Leiterwagen nur dann, wenn diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen.

Die Verwendung des Namens oder/ und der Marke „ Gasthaus Leiterwagen“ für jegliche Zwecke bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers. Sämtliche Ton- und Bildrechte für Aufnahmen im Gasthaus Leiterwagen gehen ohne besondere Vereinbarung ausdrücklich auf das Gasthaus Leiterwagen, Inhaber Mike Jordan über. Insbesondere Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Gasthaus Leiterwagen. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Restaurants und werden dadurch wesentliche Interessen von Gasthaus Leiterwagen beeinträchtigt, so hat das Restaurant das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 (Zahlung der Miete und einer Vergütung).Darüber hinaus hat der Auftragnehmer das Recht Lizenz- und Nutzungsgebühren zu erheben. Hat Gasthaus Leiterwagen begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt oder innerer Unruhe, kann er die Veranstaltung absagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Gasthaus Leiterwagen braucht gegenüber dem Auftraggeber die Notwendigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht zu rechtfertigen. Es genügt der begründete Anlass zur Sicherungsmaßnahme.

7. ALLGEMEINES

Alle Änderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen) unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der wegfallenden Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Bernau b. Berlin.