AGB STAND 11.02.2021

NUTZUNGSBEDINGUNGEN 

FÜR DIE NUTZUNG DES OFFROADPARK PECKFITZ

§1 GELTUNGSBEREICH

Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Aufenthalt im offroadpark PECKFITZ und insbesondere alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem offroadpark PECKFITZ, Inhaber Anna Schulze-Kämpny (nachfolgend: Betreiber) und ihren Kunden sowie anderen Nutzern des Offroadparks. Entgegenstehende oder von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt der Betreiber nicht an, es sei denn, der Betreiber hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. 

§2 ALLGEMNEINES

1. Beachten Sie unbedingt die Gefahrenhinweise und Sicherheitsregeln!

2. Verhalten Sie sich so, dass Sie keinen anderen gefährden oder schädigen!

3. Das Betreten und Befahren des Offroadparks ist nur mit gültigem Eintrittsticket gestattet. Jeder Besucher bekommt ein Einlassband, welches während des gesamten Aufenthaltes am Handgelenk zu tragen ist. Fahrzeuge, die den Offroad-Geländebereich befahren, benötigen eine gültige Plakette, die vor dem Befahren des Geländes fest auf dem Fahrzeug aufgeklebt sein muss.

4. Der Zutritt zum Offroadpark ist für Personen unter 18 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (z. B. Eltern) oder einer erziehungsberechtigten Person (ab 18 Jahren) gestattet. 

5. Die Mitnahme von Tieren mit Ausnahme von Hunden in den Offroadpark ist untersagt. Hunde sind an der Leine zu führen.

6. Anweisungen und Zeichen des Personals und die Hinweise auf Tafeln sind genau zu beachten.

§3 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG / VERSICHERUNG

1. Ansprüche des Kunden oder Nutzers auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Nutzung des Offroadparks sind ausgeschlossen. Sollte der Betreiber durch Dritte (z.B. Krankenkasse des Kunden oder Nutzers) wegen eines Schadens, den der Kunde oder Nutzer im Offroadpark erlitten hat, in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde oder Nutzer verpflichtet, den Betreiber von dieser Inanspruchnahme einschließlich aller notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Hilfspersonen beruhen und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder seiner Hilfspersonen beruhen.

2. Beruht ein Schaden, der kein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist, auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde oder Nutzer regelmäßig vertrauen darf, so haftet der Betreiber auch für einen solchen Schaden. Die Haftung ist jedoch in diesen Fällen auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3. Der Betreiber unterhält keine Versicherung, die das mit der Nutzung des Offroadparks verbundene Risiko der Kunden und Nutzer (z. B. Körperschäden, Schäden am Fahrzeug) abdecken würde. Die Haftung des Betreibers in dem gemäß § 3 eingeschränkten Umfang, für die der Betreiber eine Haftpflichtversicherung unterhält, bleibt unberührt.

§4 VERHALTEN IM OFFROAD-GELÄNDEBEREICH

1. Verursachen Sie keinen unnötigen Lärm und halten Sie die Belästigungen für andere Besucher so gering wie möglich. Passen Sie Ihr Tempo an und vermeiden Sie unnötige Staubwolken.

2. Das Befahren den Offroad-Geländebereiches ist ausschließlich zwischen 09:00 und 20:00 Uhr gestattet.

3. Bei erhöhter Brandgefahr oder extremer Witterung (z.B. Sturm) kann das Befahren der Strecken untersagt werden.

4. Die Benutzung von Fahrzeugen im Offroadpark ist ausschließlich in den entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt.

5. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes gestattet ist, auf dem gesamten Gelände 30 Km/h, im Campingbereich 10 km/h.

6. Der Fahrer muss körperlich und geistig geeignet sein, das Fahrzeug sicher im Gelände zu führen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen im Offroad-Geländebereich ständig durch eine volljährige Aufsichtsperson begleitet und beaufsichtigt werden.

7. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, dürfen im gesamten Offroadpark keine Fahrzeuge führen.

8. Vorhandene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Bei der Benutzung von Trikes, Quads und Buggys ist ein geeigneter Schutzhelm und geeignete Schutzkleidung zu tragen. PKW ohne festes Dach müssen mit einem Überrollbügel ausgestattet sein. 

9. An ATV, Quads oder ähnlichen Fahrzeugen mit geringer Bauhöhe ist ein Fähnchen anzubringen, damit die Sichtbarkeit für nachfolgende Fahrzeuge auch in Senken gewährleistet ist.

10. Die Benutzung von Fahrzeugen im Offroadpark ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug betriebssicher ist.  

11. Der Geräuschgrenzwert von max. 95 + 2 dB(A), gemessen nach der DMSB Nahfeldmessmethode, muss für alle Geländefahrzeuge eingehalten werden.

12. Das Fahren mit Zweiradfahrzeugen (z.B. Motorrad, Pocket-Bike) ist nicht gestattet.

13. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug das Gelände nicht mit Öl oder Fett verschmutzt. Zum Schutz der Natur vor Ölverschmutzung bei Fahrzeugschäden ist eine Plane 2 x 4 m mitzuführen.

14. Einrichtungen und Hindernisse für Geländefahrzeuge dürfen nur mit hierfür geeigneten Fahrzeugen befahren werden.

15. Die Ausrüstung der Fahrzeuge, insbesondere die Bereifung, ist an das zum Teil sehr schwere Gelände im Offroadgelände und an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen.

16. Bäume und Sträucher dürfen nicht gefällt, abgeschnitten oder anderweitig beschädigt werden. Das Befahren des Geländes außerhalb der angelegten Strecken ist verboten.

17. Es dürfen nur ausreichend große Bäume als Ankerpunkte zum Bergen benutzt werden. Die Befestigung von Windenseilen an Bäumen ist nur mit Baumgurten zulässig!

18. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen, lassen Sie keinen Abfall im Gelände zurück.

19. Offenes Feuer, Grillen, Picknick und sonstige Campingaktivitäten sind im Offroad-Geländebereich nicht gestattet.

20. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug beim Verlassen des Offroadparks den geltenden Verkehrsvorschriften entspricht, insbesondere reinigen Sie die Beleuchtungseinrichtungen und Kennzeichen.

§5 VERHALTEN IM CAMPINGBEREICH

1. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und verursachen Sie keinen unnötigen Lärm.

2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Campingbereich beträgt 10 km/h.

3. Ab 22:00 Uhr ist auf dem Gelände Zimmerlautstärke einzuhalten, Musikanlagen und sonstige elektronische Tonwiedergabegeräte sind ab 24:00 Uhr abzuschalten.

4. Zwischen 21:00 Uhr und 08:30 Uhr dürfen im Campingbereich keine Kraftfahrzeuge gefahren werden.

5. Der Betrieb von Stromerzeugern ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet!

6. Das Grillen und offene Feuer sind nur auf den zugewiesenen Plätzen, Lagerfeuer nur in Feuerschalen gestattet. Offene Feuer sind ständig zu beaufsichtigen und vor dem Verlassen der Feuerstelle abzulöschen. Bei erhöhter Brandgefahr kann das Grillen oder Feuermachen untersagt werden.

7. Bäume oder Sträucher oder Äste dürfen nicht gefällt, abgeschnitten, als Feuerholz verwendet oder auf andere Weise beschädigt werden

8. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen, lassen Sie keinen Abfall auf den Plätzen zurück. Bitte werfen Sie keine Zigarettenkippen auf den Boden.

9. Das Fahren mit Zweiradfahrzeugen (z.B. Pocket-Bikes) ist auch im Campingbereich nicht gestattet.

§6 NUTZUNG UND VERARBEITUNG VON DATEN UND MEDIEN (GEM. ART. 85 DSGVO)

Mein Einverständnis erstreckt sich auch auf die weitere Verarbeitung, Verwertung und Veröffentlichung des Aufnahmematerials oder Teilen davon für jegliche Foto- & Videoaufnahmen. Soweit durch meine Mitwirkung im Rahmen der Erstellung des/der Fotos / Videos Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte entstehen, räume ich dem Betreiber diese bzw. die Nutzungsrechte daran mit Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen exklusiv zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt hinsichtlich aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Der Betreiber ist insbesondere berechtigt, das Aufnahmematerial zu bearbeiten, mit anderem Aufnahmematerial zusammenzufügen, alle Nutzungsrechte am fertigen Fotos / Videos oder Teilen davon an oben erwähnte Firma mit dem Recht zur Unterlizenzierung zu übertragen und die fertigen Fotos / Videos oder Teile davon für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Ich räume dem Betreiber sämtliche vorgenannten Rechte ohne Anspruch auf Vergütung ein und verzichte auf mein Rückrufrecht nach § 41 UrhG für einen Zeitraum von fünf Jahren.

§7 KONSEQUENZEN BEI VERSTOSS GEGEN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen ist der Betreiber berechtigt, den Kunden mit sofortiger Wirkung von der weiteren Nutzung des Offroadparks zeitweilig oder dauerhaft auszuschließen. Bereits bezahlte Eintrittstickets verfallen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder besteht nicht. Jeder Aufenthalt auf dem Gelände ohne gültiges Eintrittsticket wird angezeigt.

Bei Verstößen ist der Betreiber berechtigt, folgende Bearbeitungsgebühren vom Verursacher / Fahrer zu erheben:

- Aufenthalt im Offroadpark ohne gültiges Eintrittsticket 100,00 € pro Person

(das Ticket ist zusätzlich nachzulösen)

- Befahren des Offroad-Geländebereiches ohne gültige 

Plakette (das Ticket ist zusätzlich nachzulösen) 100,00 € pro Fahrzeug

- Befahren des Offroad-Geländebereiches außerhalb der 

Öffnungszeiten 100,00 € pro Fahrzeug

- Befahren von gesperrten Geländebereichen 150,00 € pro Fahrzeug

- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Offroadpark 250,00 €

- Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit im Offroadpark   50,00 €

- Beschädigung / Fällen von Bäumen 250,00 € pro Baum

- Baum als Ankerpunkt ohne Baumgurt benutzt 250,00 €

- Müll / Zigarettenkippen im Offroadpark entsorgt   50,00 €

- Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen 500,00 €