ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma Pierhouse Betriebs GmbH

Einleitung

1. Für alle Verträge zwischen der Pierhouse Betriebs GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.

3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Firma Pierhouse Betriebs GmbH.

§ 1 Anweisungen

Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Pierhouse Betriebs GmbH bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, Equipment, Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der Pierhouse Betriebs GmbH gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise.

Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.

§ 2 Auftragsbestätigung

Der Vertrag kommt durch die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung der Pierhouse Betriebs GmbH mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Wird der Vertrag in Vollmacht eines Dritten abgeschlossen, so hat der Abschlussvertreter den Veranstalter hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und ihm Name sowie Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen.

§ 3 Änderung der Durchführung

Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der Pierhouse Betriebs GmbH durch den Kunden festgelegt. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich die Pierhouse GmbH das Recht vor, den Veranstaltungsraum zu ändern (z.B. bei höherer Gewalt wie Flut o.ä.).

Des Weiteren behält sich die Pierhouse Betriebs GmbH generell das Recht vor, das Datum der Veranstaltung zu ändern und dem Kunden einen gleichwertigen Ersatztermin anzubieten. Wenn Umstände herrschen, die die Durchführung der Veranstaltung unverantwortlich erscheinen lassen oder ungünstige Verhältnisse (z.B. Wetterverhältnisse bei Zelt oder Außenveranstaltungen wie Sturm etc.) eintreten oder vorhergesagt werden, die eine Gefährdung der Teilnehmer oder des Equipments darstellen (z. B. Gefährdung von Musikinstrumenten bei Regen), kann die Veranstaltung durch die Pierhouse Betriebs GmbH auch kurzfristig abgesagt werden bzw. es kann wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen werden.

Treten diese widrigen Umstände während der Veranstaltung auf, wird die Veranstaltung abgebrochen bzw. wenn möglich auf einen anderen Veranstaltungsablauf ausgewichen. Die Pierhouse Betriebs GmbH ist für Schäden, die aus diesen Umständen dem Kunden und seinen Gästen entstehen, nicht verantwortlich.

Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, umgesetzt, können aber seitens der Pierhouse Betriebs GmbH nicht zugesichert werden.

Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die Pierhouse Betriebs GmbH keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 4 Mitteilungspflicht

1. Veranstaltungen mit rassistischem, sexistischem und / oder gewaltverherrlichendem Charakter oder Veranstaltungen, die sich gegen den Naturschutz richten, sind unzulässig. Dem Veranstalter ist die Art der Veranstaltung, gegebenenfalls der Auftraggeber, bei Buchungsanfrage mitzuteilen.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Pierhouse Betriebs GmbH unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und / oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Pierhouse Betriebs GmbH zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der Pierhouse Betriebs GmbH. Erfolgt dieses nicht, so hat die Pierhouse Betriebs GmbH das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.

§ 5 Zusätzliche Kosten

1. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinausgehen, kann die Pierhouse Betriebs GmbH zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Catering und Personal, berechnen.

2. Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Platz- und Raummieten, Leihgebühren für Equipment, Transportkosten, Steuern wie Kurtaxen sowie Personalkosten. Diese Kosten sind in dem Vertrag ausgewiesenen Preis nicht enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

§ 6 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Der Dienstleister übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht bei Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Dienstleisters.

2. Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass von ihm eingebrachtes Dekorationsmaterial den brandschutztechnischen Anforderungen entspricht.

3. Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste am Veranstaltungsequipment, an den Veranstaltungsräumlichkeiten oder dem Eigentum Dritter verursacht werden.

§ 7 Technische Einrichtungen

Soweit der Dienstleister für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten für die Durchführung der Veranstaltung beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung der Einrichtungen frei.

§ 8 Mängel

Der Kunde und / oder die Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Erfüllung des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Pierhouse Betriebs GmbH und / oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die Pierhouse Betriebs GmbH und / oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben.

§ 9 Kündigung durch den Dienstleister

Die Firma Pierhouse Betriebs GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn:

- Wenn der Vertragspartner nicht den Anzahlungsbetrag von 10% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes innerhalb der genannten Frist von 10 Tagen nach Vertragsabschluss auf das vorstehende Konto der Sparkasse zu Lübeck gezahlt hat. Der Vertragspartner bleibt auch in diesem Falle des Rücktritts verpflichtet, den Anzahlungsbetrag von 10% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes an die Pierhouse Betriebs GmbH zu zahlen. Der Vertragspartner ist zum Nachweis berechtigt, dass der Pierhouse Betriebs GmbH ein geringer Schaden und /oder Aufwand durch die Stornierung und/oder den Rücktritt entstanden sind. In diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Betrag auf den tatsächlich durch die Stornierung/Rücktritt entstandenen Schaden.

- Höhere Gewalt (Brand, Streik, Flut o.ä.) oder andere von der Pierhouse Betriebs GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zweckes, gebucht werden.

- die Pierhouse Betriebs GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pierhouse Betriebs GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann (z.B. Rufgefährdung), insbesondere solchen Anlässen, die außerhalb der Einflusssphäre der Pierhouse Betriebs GmbH liegen. Die Pierhouse Betriebs GmbH wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle des Rücktritts der Pierhouse Betriebs GmbH besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegen die Pierhouse Betriebs GmbH.

§ 10 Gebühren an Dritte

Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.

§ 11 Rechnungslegung

Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 12 Stornierung des Kunden / Stornierungsbedingungen

1. Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von der Pierhouse Betriebs GmbH bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben oder E-Mail ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch die Pierhouse Betriebs GmbH gilt als das Datum der Stornierung. Es gelten folgende Stornierungsfristen für die Veranstaltung: 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtumsatzes berechnet 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Gesamtumsatzes berechnet Unter 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des Gesamtumsatzes berechnet.

2. Erstattung der Anzahlungsbeträge

Der Anzahlungsbetrag von 10% des voraussichtlichen Gesamtumsatzes ist nicht rückerstattungsfähig.

3. Widerrufsbelehrung

Sofern dem Vertragspartner als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bei Verträgen, die ausschließlich über Fernabsatzmittel geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht nach §312 c BGB i. V. m. §§ 355 ff. BGB zusteht und der Verbraucher das Widerrufsrecht fristgerecht und ordnungsgemäß ausübt, werden alle geleisteten Beträge (außer der nicht erstattungsfähigen 10% Anzahlung) des Verbrauchers zurückerstattet. Auf die Regelungen in der beigefügten Widerrufsbelehrung wird verwiesen.

§ 13 Allgemeine Bestimmungen

1. Pierhouse Betriebs GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Pierhouse Betriebs GmbH nur nach dem Produktionshaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Pierhouse Betriebs GmbH gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an den Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Lübeck vereinbart.

3. Hinweise zum Datenschutz: Die Pierhouse Betriebs GmbH weist darauf hin, dass die im Geschäftsverkehr anfallenden Daten gespeichert werden. Diese Daten werden für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verwaltet und genutzt. Des Weiteren verwenden wir Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Ihre Email Adresse, um Ihnen interessante Informationen über unser Leistungsangebot zukommen zu lassen. Selbstverständlich werden wir dies unterlassen, wenn Sie dieser Nutzung widersprechen. Die strenge Vertraulichkeit aller persönlichen Daten hat für die Pierhouse Betriebs GmbH höchsten Stellenwert. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 14 Erfüllungs-und Zahlungsort, salvatorische Klausel

1. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unternehmens.

2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Lübeck, im Juli 2018