Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Reisegast,

wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihnen einen reibungslosen Ablauf Ihrer Reise zu ermöglichen. Grundlage hierzu bilden die nachfolgend aufgeführten rechtlichen Reisebedingungen. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen uns, der Firma GeccoTours, Inhaber Karl Reinery, Sonnenweg 43, 47533 Kleve, nachstehend "GT" abgekürzt, und jedem Reiseteilnehmer, nachstehend "der Reisegast" genannt, im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages.

1.

Abschluss des Reisevertrages

1.1

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder eMail erfolgen kann, bietet der Reisegast GT den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an.

1.2

Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung abweichen, so entspricht dies einem neuen Angebot von GT. An dieses Angebot sind wir für den Zeitraum von 10 Tagen ab Zugang der Buchungs-bestätigung gebunden. Dieses Angebot gilt als angenommen, wenn es nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich abgelehnt wird.

1.3

Der Anmeldende haftet für seine Vertragsverpflichtungen ebenso wie für die von ihm mit angemeldeten Reisegäste.

2.

Bezahlung

 

Nach erfolgtem Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Preises, mindestens jedoch 70,00 Euro zu leisten. Der Restbetrag muss mindestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn an GT gezahlt sein.

3.

Leistungsverpflichtungen von GT

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Reiseunterlagen. Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und, die von GT nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. GT ist verpflichtet, den Reisegast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird GT dem Reisegast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.

Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung

4.1

Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Mitteilung darüber an GT muss schriftlich erfolgen.
Als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen kann GT eine Entschädigung in Form eines pauschalierten, prozentualen Anteils von dem Reisepreis wie folgt erheben:
Bis 42 Tage vor Reisebeginn = keine Kosten
45 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn = 30%
29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn = 50%
14 Tage bis 07 Tage vor Reisebeginn = 70%
06 Tage bis 04 Tage vor Reisebeginn = 85%
03 Tage vorher bis Nichtantritt der Reise = 100%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisehaftpflicht-, Reiserücktrittskosten-, Reiseunfall-, Reisekrankenversicherung zu Ihrer eigenen Sicherheit.

4.2

Nimmt der Reisegast Änderungen der Buchung vor, so kann GT 25,00 Euro für die Umbuchung bis 31 Tage vor Reiseantritt erheben. Kurzfristigere Umbuchungen bis zum 1. Tag vor Reisebeginn gelten als Rücktritt mit anschließender Neubuchung.

5.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Reisegast einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von GT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so entsteht kein Erstattungs- oder Ersatzanspruch des ganzen oder des Teilreisepreises.

6.

Rücktritt und Kündigung durch GT

6.1

Nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände, welche die planmäßige Durchführung der Reise erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (wie z.B. Sturm, Hochwasser oder Krankheit des Reiseleiters) können zur Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts von GT führen.

6.2

Nach Reisebeginn kann GT den Vertrag kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn sich der Reisegast in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt GT aus diesem Grunde, behält GT den Anspruch auf den Gesamtpreis. Die von GT eingesetzte Reiseleitung kann die Rechte von GT wahrnehmen. Eventuell entstehende Mehrkosten sind durch den Reisegast zu tragen.

7.

Haftung

7.1

Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, abgedungen.

7.2

Die vertragliche Haftung für Schäden (auch die Haftung für die Verletzung von vor-, neben- oder nachvertraglichen Pflichten), die nicht Körperschäden sind, beschränken sich von GT auf den dreifachen Reisepreis, I. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder II. soweit GT für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.3

Die Ausübung und Beteiligung an sportlichen Aktivitäten ist mit einem erhöhten Risiko verbunden und muss durch den Reisegast selbst verantwortet werden. Die Sicherheit der Sportgeräte sollte vor Inanspruchnahme überprüft werden. Der Reisegast ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Binnenschifffahrtsordnung sowie für alle Schäden, die er sich und anderen zufügt verantwortlich. Der Reisegast darf Alkohol nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu sich nehmen.

7.4

GT haftet nicht für die Störung von vermittelten Leistungen, die in der konkreten Leistungsbeschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet sind (z.B. Ausstellungen).

7.5

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linien- oder Fährverkehr erbracht und dem Reisegast hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so tritt die etwaige Haftung in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen ein.

8.

Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist, Verjährung

 

Ansprüche aus Mangelhaftigkeit, Ausschlussfrist und Verjährung ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 651 c bis g, BGB).

9.

Abtretungsverbot

 

Die Abtretung jedweder Ansprüche aus dem Vertrag zwischen GT und dem Reisegast an Ehepartner oder weitere Dritte ist ebenso ausgeschlossen, wie die gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

10.

Beschädigungen und Verlust

 

Die Ausrüstungsgegenstände von GT unterliegen einer ständigen Kontrolle, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Reisen zu ermöglichen. Beschädigte oder verloren gegangene Ausrüstungsgegenstände werden dem Reisegast in Rechnung gestellt. Anfallende Bergungskosten müssen vom Reisegast getragen werden.

11.

GeccoTours behält sich das Recht vor, Fotos von seinen Events zu machen und die Fotos zu Werbezwecken zu nutzen. Der Reisegast erwirbt keinerlei Rechte an dem Bildmaterial.

12.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des übrigen Reisevertrages.

13.

Gerichtsstand, Sonstiges

 

Gerichtsstand von GT ist 47533 Kleve.

 

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen GT und dem Reisegast, der keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Stand 01.04.2013