Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

2. Leistungen und Leistungsänderungen

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Stattreisen Halle sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
  2. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Stattreisen Halle.
  3. Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und -umfang seitens Stattreisen Halle sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Stattreisen Halle setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwen-dige Änderungen in Kenntnis.
  4. Stattreisen Halle behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

3. Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen sowie Zahlungsweise

  1. Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
  2. Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die Durchführung der vereinbarten Leistungen. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl kann ein Aufpreis pro Person zusätzlich berechnet werden. Weitere Leistungen (z. B. Eintrittsgelder, Beförderungs-kosten, Parkgebühren, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, etc…) sind zusätzlich zu zahlen.
  3. Bei von Stattreisen Halle öffentlich angebotenen Rundgängen ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an den/die Rundgangsleiter/in zu erfolgen.
  4. In vereinbarten Fällen erfolgt die Zahlung des Preises nach erbrachter Leistung gegen Rechnung durch unverzügliche Überweisung, spätestens innerhalb von 7 Tagen, ansonsten ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an den/die Rundgangsleiter/in zu erfolgen.
  5. Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
  6. Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann Stattreisen Halle ein zu vereinbarendes Entgelt berechnen.

4. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden

  1. Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Der Rücktritt bzw. die Stornierung ist gegenüber dem Veranstalter schriftlich zu erklären.
  2. Tritt der Kunde von einem Gruppenvertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Stattreisen Halle ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird

           - vom 60. – 13. Tag vor dem vereinbarten Termin 30 %
           - vom 14. - 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
           - vom 7. - 1. Tag vor dem vereinbarten Termin 75 %, danach 100 %  

           - bei Nichterscheinen 100% des vereinbarten Preises.
Für Eintrittskarten/ Tickets von öffentlichen Führungen und Veranstaltungen gelten abweichende Stornierungsregelungen: Tickets sind grundsätzlich von der Rückgabe bzw. Stornierung ausgeschlossen. Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung seitens StattReisen Halle möglich.

3. Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 20 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und den/die Rundgangsleiter/in gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage der geltenden Preisliste von Stattreisen Halle entsprochen.

4. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.

5. Stornierung/Rücktritt seitens Stattreisen Halle

Stattreisen Halle behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurück zu treten:

  1. - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmer
    - bei Einwirkung höherer Gewalt
    - bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters ohne Ersatzmöglichkeit
    In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
  2. - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
    - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
    - wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind. In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens Stattreisen Halle auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.

6. Haftung

  1. Stattreisen Halle haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  2. Stattreisen Halle haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe, Hotels, Museen etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Stattreisen Halle anzuzeigen.
  4. Eine Haftung seitens Stattreisen Halle bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  5. Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder Stattreisen Halle noch Rundgangsleiter/in die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.

7. Verjährung

  1. Ansprüche des Kunden gegenüber Stattreisen Halle verjähren grundsätzlich nach einem Jahr, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
  2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.

8. Datenschutz

  1. Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Stattreisen Halle für die Kundenbetreuung verwendet werden.
  2. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte weitergegeben.

9. Gerichtsstand

  1. Der Kunde kann Klagen gegen Stattreisen Halle nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Halle (Saale).
  2. Für Klagen von Stattreisen Halle gegen den Kunden ist dessen allgemeiner Gerichtsstand maßgeblich.
    Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen von Stattreisen Halle dessen Sitz, also Halle (Saale).

10. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

StattReisen Halle | Inhaberin Kerstin Kiefel | Leipziger Straße 16| 06108 Halle
Tel.: 0345 13 17 -189 | Fax: 0345 13 17 -191

Stand: Juni 2015